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Ausgehzeiten

Es gibt gesetzliche Regelungen, wie lange Kinder und Jugendliche abends ausgehen dürfen.

Die Regelungen sind im Jugend·schutzgesetz festgehalten.

Das Jugend·schutzgesetz regelt, welche Minderjährigen sich wann an welchem Ort aufhalten dürfen.

Eltern sind an diese Regeln gebunden.

Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:

  • Kinder ab 14 höchstens bis zehn Uhr.

  • Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr.

  • Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr.

Das Jugend·schutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.

Private Veranstaltungen oder Treffen (beispielsweise Familienfeiern oder Geburtstagspartys) unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.

Hier gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.

Wie regeln Sie als Eltern die Ausgehzeiten Ihrer Kinder in der Praxis?

Wie kann Ihnen ein „Mutti-Zettel“ dabei helfen?

Wie sollten Sie reagieren, wenn sich Ihr Kind nicht an Absprachen hält?

Detaillierte Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie hier: https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/erziehung/kinder-jugendliche-schuetzen/ausgehzeit/

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