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Ausgehzeiten

Es gibt gesetzliche Regelungen, wie lange Kinder und Jugendliche abends ausgehen dürfen.

Die Regelungen sind im Jugendschutzgesetz festgehalten.

Das Jugendschutzgesetz regelt, welche Minderjährigen sich wann an welchem Ort aufhalten dürfen.

Eltern sind an diese Regeln gebunden.

Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:

  • Jugendliche ab 14 Jahren höchstens bis zehn Uhr

  • Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr

  • Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr

Das Jugendschutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.

Private Veranstaltungen oder Treffen (z. B. Familienfeier, Geburtstagsparty) unterliegen der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bzw. der Erwachsenen.

Hier gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.

Detaillierte Informationen, wie Erziehungsberechtige

  • Ausgehzeiten regeln sollten,

  • einen "Eltern-Zettel“ ausstellen und wann dieser mitgegeben wird,

  • und welche Reaktionen erfolgen sollten, wenn sich die junge Person nicht an Absprachen hält,

erfahren Sie hier: https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/erziehung/kinder-jugendliche-schuetzen/ausgehzeit/

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