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Beratung zu Schwangerschaft und Geburt

Jede Frau und jeder Mann hat einen Rechtsanspruch auf Beratung.

Beratungsthemen können sein:

  • Sexualaufklärung,

  • Verhütung,

  • Familienplanung und

  • Schwangerschaft.

In der Beratung können zum Beispiel folgende Bereiche besprochen werden:

  • Fragen zur Vorsorge während der Schwangerschaft und zur Entbindung.

  • Fragen zum Kindschaftsrecht.

  • Fragen aus dem arbeitsrechtlichen Bereich (Schutzfristen etc.).

  • Fragen zu möglichen familienentlastenden Hilfen (Kinderbetreuung).

  • Fragen zu Einrichtungen für Mutter und Kind.

  • Fragen zu Ehe, Familie, und Partnerschaft, einschließlich Sexualberatung.

  • Fragen zur pränatalen Diagnostik.

  • Vermittlung von finanziellen Hilfen (Stiftungsleistungen, Elterngeld etc.).

  • Information und Begleitung bei vertraulicher Geburt.

Das Beratungsangebot beinhaltet auch die Schwangerschafts·konfliktberatung.

Dabei kann es beispielsweise um die Klärung von Fragen zum Schwangerschaftsabbruch und die Ausstellung eines entsprechenden Beratungsnachweises oder die Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach einer Schwangerschaft gehen.

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