Unterhaltsansprüche
Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Es hilft Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, und auch jungen Volljährigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Folgende Leistungen werden u. a. angeboten:
Das Jugendamt berechnet die Unterhaltshöhe.
Das Jugendamt setzt Auskunftsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch.
Das Jugendamt vertritt das Kind bei Gericht oder beantragt Prozesskostenhilfe.
Das Jugendamt beantragt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Das Jugendamt führt ein Unterhaltskonto, um die Zahlungseingänge zu kontrollieren.
Weitere Infos: Stadt Regensburg - Hilfen für Alleinerziehende - Vaterschaft und Abstammung, elterliche Sorge, Unterhalt und Beistandschaft