Unterhaltsansprüche
Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Es hilft Eltern, die alleine für ihre Kinder oder Jugendlichen sorgen, und auch jungen Volljährigen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Ein Unterhaltsanspruch besteht in der Regel gegenüber dem anderen Elternteil, bei dem die Kinder nicht oder nicht hauptsächlich leben.
Aber auch junge Volljährige haben einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Eltern.
Das Jugendamt kümmert sich darum, dass die ausstehenden Unterhaltszahlungen bei den anspruchsberechtigten Personen eingehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen und im Notfall kann das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss geben. Dazu hier mehr: Unterhaltsvorschuss (UVG)
Folgende Leistungen werden durch das Jugendamt angeboten:
Das Jugendamt berechnet die Unterhaltshöhe.
Das Jugendamt setzt Auskunftsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch.
Das Jugendamt vertritt das Kind bei Gericht oder beantragt Prozesskostenhilfe.
Das Jugendamt beantragt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Das Jugendamt führt ein Unterhaltskonto, um die Zahlungseingänge zu kontrollieren.
Weitere Infos zum Unterhalt: Stadt Regensburg - Hilfen für Alleinerziehende - Vaterschaft und Abstammung, elterliche Sorge, Unterhalt und Beistandschaft