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Umgangsmodelle

Bei einer Trennung/Scheidung müssen sich Eltern überlegen, wie sie den Umgang mit den Kindern aufteilen möchten.

Kinder haben das Recht auf einen regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen.

In §1684 Abs. 1 BGB ist dies folgendermaßen festgelegt: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Der Gesetzgeber gibt keine genaue Regelung vor. Die Erziehenden entscheiden selbst, wie und in welchem Umfang sie sich um die Kinder kümmern möchten.

Das hängt von der individuellen Situation und den Bedürfnissen der Kinder in der Familie ab.

Folgende Aspekte können für die Regelung des Umgangs hilfreich sein:

  • Alter und Entwicklung des Kindes

  • Zuverlässigkeit und Machbarkeit der Umgangszeiten

  • Beruf und Arbeitszeiten der Eltern

  • Schul- und Kindergartensituation der Kinder

  • Bindung des Kindes

  • Möglichkeit, die Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen zu können

  • individuelles Temperament des Kindes

  • Verteilung der Erziehungsaufgaben vor der Trennung

  • Wünsche des Kindes je nach Entwicklungsstand

  • Ausnahmen und Besonderheiten neben den regulären Umgänge, z.B. Familienfeiern oder Ferien

  • Abholen und Bringen des Kindes

  • Kommunikation mit dem jeweils anderen Elternteil (auch während des Umgangs)

Es gibt verschiedene Umgangsmodelle für Eltern und ihre Kinder:

Residenzmodell: Die Kinder haben ihren Wohnsitz bei einem Elternteil. Die Kinder besuchen den anderen Elternteil regelmäßig für einige Tage. Häufig verbringen die Kinder beispielsweise jedes zweite Wochenende und eventuell einen zusätzlichen Tag unter der Woche dort.

Wechselmodell: Die Kinder leben ungefähr die Hälfte der Zeit abwechselnd bei jedem Elternteil. Die Eltern sorgen so im gleichen Umfang für die Kinder. Der Wechsel kann in unterschiedlichen Zeitabständen, wie beispielsweise einigen Tagen, einer Woche oder einem Monat stattfinden.

Nestmodell: Die Kinder ziehen nicht zwischen den Eltern hin und her, sondern die Eltern leben abwechselnd mit den Kindern zusammen in der gemeinsamen Wohnung. Der jeweils andere Elternteil hält sich in der Zeit in einer anderen Wohnung auf.

Besuchsmodell: Die Kinder haben ihren Wohnsitz bei einem Elternteil, der hauptsächlich für sie sorgt. Der andere Elternteil besucht die Kinder regelmäßig beispielsweise stundenweise. Dieses Modell wird häufiger bei sehr kleinen Kindern/ Babys angewendet.

Familien-WG: Die Familie lebt nach der Trennung nach wie vor gemeinsam in einem Haus. Die Eltern kümmern sich gemeinsam um die Kinder.

Unabhängig davon für welches Modell sich Familien entscheiden, sollte es in regelmäßigen Abständen überdacht werden. Denn Lebenssituationen ändern sich mit den Jahren. Dann könnte es sein, dass das Modell nicht mehr angemessen oder altersentsprechend ist. Außerdem sollten sich die Beteiligten weiterhin damit wohlfühlen.

Vertiefende Informationen zum Umgang, Vorlagen zu Umgangsvereinbarungen und Tipps zum Umgang in unterschiedlichen Altersstufen finden sie in der Broschüre: "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung - Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können".

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