Sorgerecht
Wenn Eltern verheiratet waren oder eine gemeinsame Sorgeerklärung für ihr Kind abgegeben haben, üben sie auch nach der Scheidung oder Trennung das gemeinsame Sorgerecht aus.
Dies kann nur geändert werden, wenn ein Elternteil beantragt, das Sorgerecht oder Teile davon allein übertragen zu bekommen.
Beim gemeinsamen Sorgerecht getrennt lebender Eltern unterscheidet das Gesetz drei Bereiche:
Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens
trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die nur schwer wieder zu ändern sind, z. B. der Aufenthalt des Kindes, die Gesundheitsfürsorge (Operationen), Ausbildung (Wahl der Schule), das Vermögen des Kindes sowie die religiöse Erziehung.
Entscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung
trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, z. B. bzgl. Ernährung, Freizeitgestaltung oder Schlafenszeiten.
Weitere Infos: Stadt Regensburg - Hilfen für Alleinerziehende - Vaterschaft und Abstammung, elterliche Sorge, Unterhalt und Beistandschaft