Sorgerecht
Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie verheiratet waren oder eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben haben.
Das gemeinsame Sorgerecht wird dann auch nach der Scheidung oder Trennung ausgeübt.
Eine Änderung ist nur möglich, wenn ein Elternteil beantragt, das Sorgerecht oder Teile davon allein übertragen zu bekommen.
Beim gemeinsamen Sorgerecht getrennt lebender Eltern unterscheidet das Gesetz drei Bereiche:
Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens
trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
müssen beide Elternteile gemeinsam entscheiden.
Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die nur schwer zu ändern sind, z. B. der Aufenthalt des Kindes, die Gesundheitsfürsorge (Operationen), Ausbildung (Wahl der Schule), das Vermögen des Kindes sowie die religiöse Erziehung.
Entscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung
trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Dazu gehören z. B. Ernährung, Freizeitgestaltung oder Schlafenszeiten.
Weitere Infos: Stadt Regensburg - Angebote für Familien - Hilfen für Alleinerziehende