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Mein Kind allein zu Hause

Schulferien – für die Kinder bedeutet das: Ausschlafen, keine Hausaufgaben und jede Menge Zeit zur freien Verfügung.

Für Eltern bedeutet es vor allem eins: Eine Menge Organisation.

Die wenigsten Eltern können sich für die Betreuung ihrer Kinder sechs Wochen frei nehmen, zumal es ja auch nicht die letzten Ferien des Jahres sind.

Ferienangebote sind ebenfalls oft nur begrenzt vorhanden.

Auch die Großeltern leben nicht unbedingt um die Ecke.

Wie also die Ferien planen?

Einige Eltern fragen sich, ob Sie ihre Kinder alleine zu Hause lassen können. Zum Beispiel ein paar Stunden oder auch den ganzen Tag. Ist das für das Kind zumutbar?

Wahrscheinlich finden die meisten Kinder den Gedanken sogar erstmal „cool“: Schlafen so lange man will, zocken so lange man will, essen wann und was man will.

Aber auch diese scheinbaren Highlights verlieren ihren Reiz, wenn sie sich täglich wiederholen. Sechs Wochen Ferien sind eine lange Zeit und manchmal sind Kinder mit der Situation alleine zu Hause überfordert.

Ab wann kann und darf ich mein Kind alleine lassen?

Eltern haben die Aufsichtspflicht und müssen ihr Kind sowohl vor Schaden bewahren als auch dafür sorgen, dass es niemand anderem einen Schaden zufügt.

Sie sind aber auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Selbständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Kinder mit zunehmendem Alter zu berücksichtigen und zu fördern (§ 1626 BGB).

Richtwerte oder feste Altersgrenzen dafür, ab wann Kinder wie lange unbeaufsichtigt sein dürfen, nennt kein Gesetz.

Wann genau Sie Ihr Kind auch mal ohne Aufsicht alleine lassen können, hängt vor allem von der individuellen Entwicklung Ihres Kindes ab.

Um allein zu Hause (oder auch außerhalb) zurechtzukommen, brauchen Kinder Erfahrungen und Vernunft, um ohne direkte Rücksprache mit den Eltern ungeplante und kritische Situationen selbst zu bewältigen.

Ihr Kind sollte z. B. in der Lage sein, sich eine einfache Mahlzeit zu zubereiten, selbst Telefongespräche zu führen oder auch die Uhrzeit sicher lesen können.

Wenn Ihr Kind länger als zwei, drei Stunden allein verbringt, sollte es außerdem in der Lage sein, sich ohne Beaufsichtigung und Erinnerungen seine Zeit einzuteilen und sich an Absprachen zu halten.

Wichtig ist so etwas wie ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein– Ihr Kind sollte auch in Risikosituationen sicher handeln können oder gefahrenkritische Situationen vorausschauend vermeiden.

Sie können am Besten herausfinden, ob Sie Ihr Kind auch mal alleine lassen können, in dem Sie es auf diese Situation mit Gesprächen oder auch kleinen Rollenspielen vorbereiten.

Dabei können Sie sehen ob ihr Kind eine Vorstellung davon hat, was es tun muss, wenn es sich verletzt hat oder eine fremde Person vor der Tür steht oder wie es sich ein Mittagsessen vorbereitet.

Erst wenn Sie als Eltern das Gefühl haben, dass Ihr Kind die nötigen Voraussetzungen mitbringt und sich Ihr Kind das „Alleine sein zu Hause“ selbst zutraut, können sie es alleine lassen.

Wenn es soweit ist, ist es wichtig, mit Ihrem Kind genau abzusprechen, wie lange es alleine ist, und wann Sie spätestens wieder zurück sind.

  • Halten Sie diese Absprache unbedingt ein!

  • Seien Sie telefonisch immer erreichbar!

  • Wenn möglich machen Sie mit Ihrem Kind einen Notfallkontakt in der Nachbarschaft aus!

Als Eltern bewegen Sie sich immer im Spagat zwischen Aufsichtspflicht und altersgerechter Erziehung Ihres Kindes zur Selbständigkeit.

Hier ist eine sorgfältige Abwägung sinnvoll und nötig.

Wie lange darf mein jugendliches Kind abends außer Haus bleiben?

Jugendliche hält es nicht unbedingt zu Hause.

Rausgehen, Freunde treffen und gemeinsam feiern steht bei vielen jungen Menschen auf der Tagesordnung.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Aufenthalt für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit.

Wie lange Ihr Kind / Jugendlicher außer Haus bleiben darf, auch am Abend, ist Sache der Erziehungsberechtigten.

Im JuSchG ist nur der Aufenthalt an bestimmten Orten geregelt, wie z.B. Gaststätten oder Diskotheken.

Mehr zum Jugendschutzgesetz finden Sie hier.

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