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Der Elternzettel

Eltern haben laut Jugendschutzgesetz Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder.

Sie können diese Aufsichtspflicht kurzzeitig auf andere Personen übertragen.

Zum Beispiel als Begleitung für ihr Kind.

Die benannte Person ist dann „erziehungsbeauftragt".

Die Erziehungsbeauftragung wird auch "Elternzettel" genannt.

Der Zettel kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn die Jugendliche oder der Jugendliche eine Party nicht um 24:00 Uhr verlassen will.

Denn das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendliche unter 18 Jahren die Veranstaltung um 24:00 Uhr verlassen müssen.

Die Eltern können eine volljährige Person (Freundin oder Freund) des Kindes als erziehungsbeauftragte Person benennen.

Die Person muss namentlich auf dem Zettel stehen.

Mit der volljährigen Person kann der junge Mensch zeitlich unbegrenzt feiern.

In Begleitung dieser erziehungsbeauftragten Person sind erlaubt:

  • Der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren.

  • Der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16

    Jahren.

  • Der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

  • Der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der

    gesetzlichen Zeitgrenzen.

Das müssen Eltern bedenken:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.

  • Die Person sollte reif genug und in der Lage sein, die minderjährige Person in jeder Situation zu unterstützen.

  • Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter Alkohol­ oder Drogeneinfluss stehen.

  • Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt gesichert sein.

  • Wenn Eltern eine mündliche Vereinbarung treffen, sollten sie im Zweifel für Rückfragen (telefonisch) erreichbar sein. Besser ist es diese Vereinbarung schriftlich ("Elternzettel") festzuhalten.

  • Es gelten weiterhin die Regeln zum Alkohol­ und Tabakkonsum für Minderjährige.

Falls Sie eine Erziehungsbeauftragung benötigen, können Sie das Formular zum Ausfüllen hier herunterladen: https://www.polizeifuerdich.de/fileadmin/user_upload/Formular_Erziehungsbeauftragte.pdf

Quellenangabe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendReferat Öffentlichkeitsarbeit.Jugendschutz-verständlich erklärt. 2019.

Quelle: Familienleben Fürstenfeldbruck; Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regensburg, 12.07.2024.

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