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Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Aufgabengebiet des Jugendamts.

Die Beistandschaft ist kostenlos und kann von Erziehenden beantragt werden.

Was macht die Beistandschaft?

  • Die Beistandschaft hilft, die Vaterschaft zu klären.

  • Die Beistandschaft berät nicht verheiratete Elternteile, wie sie das Sorgerecht bekommen können.

  • Die Beistandschaft hilft, Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.

  • Die Beistandschaft unterstützt Kinder und Elternteile, den Kontakt zueinander zu halten.

  • Die Beistandschaft vertritt das Kind in rechtlichen Angelegenheiten, z. B. wenn eine Einigung nur vor Gericht möglich ist.

Antrag auf Beistandschaft

Eine Beistandschaft kann von einem Elternteil schriftlich beantragt werden.

Der Antrag ist unabhängig davon, ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.

Die Beistandschaft hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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