Ausbildungsförderung (BAföG)
Alle jungen Menschen sollen eine Ausbildung machen können, die den eigenen Interessen und Fähigkeiten entspricht.
Dabei ist nicht wichtig, welche soziale und wirtschaftliche Situation der junge Mensch hat.
Alle sollen die gleichen Chancen haben.
Die Höhe der Förderbeträge ist festgelegt und richtet sich danach, welche Ausbildungs·stätte besucht wird.
Außerdem ist wichtig, wo der Wohnsitz während der Ausbildung ist (Eltern oder eigene Wohnung).
Leistungen nach dem BAföG werden gewährt für
weiterführende allgemein·bildende Schulen, Berufs·fachschulen, Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, soweit eine entsprechende Schule nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist,
Berufs·fachschulen und Fachschulen, deren Besuch einen berufs·qualifizierenden Abschluss vermittelt,
Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
Abend·hauptschulen, Berufs·aufbauschulen, Abend·gymnasien, Kollegs, höhere Fachschulen,
Hochschulen.
Praktika, die für einen Schul- oder Hochschulbesuch erforderlich sind.
Förderbeträge
im Schulbereich als Vollzuschuss und
im Hochschulbereich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt.
Förderleistungen für eine förderungsfähige Ausbildung sind an Voraussetzungen geknüpft.
Dazu gehört die Prüfung, ob die eigenen finanziellen Mittel ausreichen, um die Lebenskosten während der Ausbildung zu decken.
Außerdem wird überprüft, ob der Partner oder die Partnerin und die eigenen Eltern finanzielle Mittel haben, um für den Lebensunterhalt aufkommen zu können.
Das Staatsdarlehen ist bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen.
Die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig.
Bei Rückzahlung größerer Beträge in einer Summe kommt ein Erlass in Frage.
Auszubildende mit Kind oder Kindern erhalten einen Kinder·betreuungszuschlag, der auch Studierenden als Vollzuschuss gezahlt wird.
Weitere Auskünfte gibt es beim zuständigen Amt für Ausbildungs·förderung bei den Kreis·verwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte (für Schülerinnen und Schüler).
Studierende müssen sich bei Fragen an die Hochschulen wenden.
Dort erhält man die Antragsformulare und Auskunft über das zuständige Amt für Ausbildung, Studium oder Praktikum.