Amt für Jugend und Familie
D.-Martin-Luther-Straße 13
93047 Regensburg
Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnern und Schüler in Erstausbildung und Personen, die Ihre beruflicher Qualifizierung ausbauen möchten (Aufstiegs-BaföG)
Um eine Ausbildungsförderung zu erhalten müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Art der Ausbildungsstätte entspricht dem Gesetz,
persönliche Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Eignung) sowie
das eigene Einkommen oder Vermögen, sowie das der Eltern oder der Ehegattin/des Ehegatten ist nicht ausreichend.
Schülerinnen und Schüler erhalten Zuschuss, wenn sie eines dieser Kriterien erfüllen:
Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (z. B. Mittel-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien ab Klasse 10).
Besuch einer Berufsfachschule (auch Berufsvorbereitungsjahr).
Besuch einer Fachschule oder Fachoberschule.
Voraussetzung ist, dass die Schülerin/der Schüler einen ausbildungsbedingten, auswärtigen Wohnsitz benötigt und nicht bei den Eltern wohnen kann.
Zuschuss gibt es auch zu:
zweijährigen Berufsfachschule oder Fachschule
Fach- und Fachoberschulklassen, die eine Ausbildung voraussetzen
Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendhauptschule, Berufsaufbauschulen und Berufsoberschulen
Barrierefreiheit vor Ort:
rollstuhlgerechter Zugang
barrierefreies WC
Behinderten-Parkplatz
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.