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Aufstiegsförderung (Meister-BAföG)

Aufstiegs·förderung

(Aufstiegs-BAföG, Meister-BAföG)

Aufstiegs·förderung können Menschen beantragen, wenn sie bereits eine abgeschlossene Berufs·ausbildung haben.

Dafür gibt es das Aufstiegs·fortbildungs·förderungs·gesetz, kurz: AFBG.

Die Förderung kann bekommen, wer sich in seinem Beruf weiterbilden möchte.

Zum Beispiel, wenn man einen Meister, einen Betriebswirt, einen Fachwirt oder eine ähnliche Qualifizierung erwerben möchte.

Insgesamt werden ca. 700 verschiedene Fortbildungen gefördert.

Was kann gefördert werden?

  • Geprüfte Spezialistinnen und Spezialisten in einem Beruf

    • in Teilzeit: mind. 200 Stunden Unterricht

    • in Vollzeit: mind. 400 Stunden Unterricht

  • Bachelor Professional: mind. 400 Stunden Unterricht (Teil- und Vollzeit)

  • Master Professional: mind. 400 Stunden Unterricht (Teil- und Vollzeit)

  • Eine Förderung ist nur für 1 Fortbildung möglich

  • Online- und Präsenzfortbildung

  • Der Anbieter der Fortbildung muss zertifiziert sein

Weitere Informationen: BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Wer wird gefördert?

  • Fortbildungs·abschluss

    • zur Meisterin oder zum Meister in einem Handwerks·beruf und Industrie·beruf,

    • zur Erzieherin oder zum Erzieher,

    • zur Technikerin oder zum Techniker,

    • zur Fachkauffrau oder zum Fachkaufmann,

    • zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt,

    • auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.

  • Es gibt keine Grenze für das Alter der Person.

  • Die Voraussetzungen für die Fortbildung müssen erfüllt sein z. B. erfolgreicher Abschluss etc.

  • Für Menschen ohne deutsche Staats·bürgerschaft gilt:

    • Wohnsitz in Deutschland, oder

    • einen Aufenthaltstitel, oder

    • eine Dauer-aufenthalts-erlaubnis, oder

    • seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland und berufstätig (auch Ausbildung) sein.

Weitere Informationen: BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungs·gebühren:

    • 50 % (maximale Höhe: 15.000 €)

    • Darlehens·erlass: 50 %

    • Bei Existenz·gründung vollständiger Erlass: 100 %

  • Materialkosten für Meister·prüfungs·projekt:

    • 50 % (maximale Höhe: 2.000 €)

  • Unterhalts·zahlungen bei Fortbildung in Vollzeit

Weitere Informationen: BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

Online-Antrag:

BAföG-Online-Seite der AKDB (osrz-akdb.de)

Informationen und zuständige Institutionen:

Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind unter Startseite - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de) abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline, 0800 62236345.

Zuständigkeit bei der Stadt Regensburg: Stadt Regensburg - Angebote für Familien - Hilfen zur beruflichen Ausbildung und zur Eingliederung in die Arbeitswelt

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag und Freitag    8.30 - 12 Uhr

  • Donnerstag                                  15 - 17 Uhr

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