Aufstiegsförderung
Aufstiegsförderung
(Aufstiegs-BAföG, Meister-BAföG)
Aufstiegsförderung können Menschen beantragen, wenn sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Dafür gibt es das Aufstiegs·fortbildungs·förderungs·gesetz, kurz: AFBG.
Die Förderung kann bekommen, wer sich in seinem Beruf weiterbilden möchte.
Insgesamt werden ca. 700 verschiedene Fortbildungen gefördert.
Was kann gefördert werden?
Geprüfte Spezialisierung in einem Beruf
in Teilzeit: mind. 200 Stunden Unterricht
in Vollzeit: mind. 400 Stunden Unterricht
Bachelor Professional: mind. 400 Stunden Unterricht (Teil- und Vollzeit)
Master Professional: mind. 400 Stunden Unterricht (Teil- und Vollzeit)
Eine Förderung ist nur für 1 Fortbildung möglich
Online- und Präsenzfortbildung
Einrichtungen, die Fortbildungen anbieten, müssen zertifiziert sein
Weitere Informationen: BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Welche Voraussetzungen gibt es?
Fortbildungsabschlüsse, z. B.
Meister-Abschlüsse in Handwerks- und Industrieberufen
Erziehungsberufe
Technikerinnen und Techniker
Fachkauffrauen und Fachkaufmänner
Betriebswirtinnen und Betriebswirte
weitere vergleichbare Qualifikationen
Es gibt keine Grenze für das Alter der Person.
Die Voraussetzungen für die Fortbildung müssen erfüllt sein z. B. erfolgreicher Abschluss etc.
Für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt:
Wohnsitz in Deutschland,
oder einen Aufenthaltstitel,
oder eine Daueraufenthaltserlaubnis,
oder seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland und berufstätig (auch Ausbildung).
Weitere Informationen: BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Wie wird gefördert?
Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
50 % (maximale Höhe: 15.000 €)
Darlehenserlass: 50 %
Bei Existenzgründung vollständiger Erlass: 100 %
Materialkosten für Meisterprüfungsprojekt:
50 % (maximale Höhe: 2.000 €)
Unterhaltszahlungen bei Fortbildung in Vollzeit
Weitere Informationen: BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Zum Online-Antrag:
Antrag online stellen - BMBF Aufstiegs-BAföG
Informationen und zuständige Institutionen:
Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind unter Startseite - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de) abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline 0800 62236345 erfahrbar.
Zuständigkeit bei der Stadt Regensburg: Stadt Regensburg - Angebote für Familien - Hilfen zur beruflichen Ausbildung und zur Eingliederung in die Arbeitswelt
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30 - 12 Uhr
Donnerstag 15 - 17 Uhr