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Beeinträchtigungen der Sinne

Sinnesbehinderungen

Bei betroffenen Menschen ist die Wahrnehmung über bestimmte Sinne nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Kann eine Person nur teilweise sehen, hat sie eine Sehbehinderung.

Von Blindheit spricht man, wenn die Person (fast) nichts mehr sieht oder nur noch Schatten (hell und dunkel) wahrnehmen kann.

Ein Mensch mit Hörbehinderung oder Taubheit hört schlecht.

Bei Gehörlosigkeit kann ein Mensch nichts hören.

Er ist auf andere Verständigungen (Kommunikations-Wege) angewiesen.

Diese können beispielsweise Gebärdensprache, Lippenlesen und Lormen sein.

Auch die Fähigkeit "Riechen" kann eingeschränkt sein oder fehlen.

Sie hängt teilweise auch mit dem Verlust des Geschmack-Sinns zusammen.

Ein weiterer Sinn ist der "Tast-Sinn".

Tasten oder Fühlen können Menschen mit allen Körperteilen.

Es gibt aber Menschen, denen dieser Sinn fehlt.

Alle Sinnes-Behinderungen gibt es in unterschiedlicher Schwere-Ausprägung.

Schwere-Ausprägung bedeutet, von leichtgradig, über mittelschwer bis hin zu hochgradiger Behinderung.

Das bedeutet, dass manche Personen stärker und andere schwächer in ihrer Eigenständigkeit behindert sind.

Die Behinderungen (auch Beeinträchtigungen genannt) können angeboren sein.

Das heißt, das Baby kommt bereits mit dieser Beeinträchtigung auf die Welt.

Oder die Behinderung ist erworben.

Erworben heißt, das Kind oder der Erwachsene wird irgendwann in seinem Leben in bestimmten Bereichen behindert.

Das passiert zum Beispiel durch eine Krankheit, einen Unfall oder das Alter.

Manche Erkrankungen, die zu einer Behinderung im Alltag führen, können auch vererbt werden, z. B. LHON und Netzhauterkrankungen.

Es können auch mehrere Sinne gleichzeitig betroffen sein.

Zum Beispiel das Sehen und das Hören beim Usher-Syndrom oder der Taubblindheit.

Sinnesbehinderungen treten manchmal kombiniert mit geistigen und körperlichen Behinderungen auf: Bardet-Biedl-Syndrom, Refsum-Syndrom, Joubert-Syndrom.

Sehbeeinträchtigung, Sehbehinderung und Blindheit

So wird unterschieden:

  • Sehbeeinträchtigung: mehr als 30% aber weniger als 100% Sehvermögen

  • Sehbehinderung: trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge max. 30% Sehvermögen oder 5 Grad Tunnel-Sichtfeld

  • Hochgradige Sehbehinderung: besseres Auge max. 5 % Sehvermögen oder 2 Grad Tunnel-Sichtfeld

  • Blindheit: nicht sehend oder nur noch Restsehvermögen (2%) oder Lichtscheinwahrnehmung (hell-dunkel) vorhanden

Beispiele für Augenerkankungen, die zu Sehbehinderung/Blindheit führen können:

Hörbehinderung, Taubheit und Gehörlosigkeit

So wird unterschieden:

  • leichtgradig: Hörverlust von 20 - 40 dB

  • mittelgradig: Hörverlust von 40 - 60 dB

  • hochgradig: Hörverlust von 60 - 80 dB

  • an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: Hörverlust von 80 - 95 dB

  • Gehörlosigkeit (Taubheit): Hörverlust über 90 dB

Quellen: Pro Retina Deutschland e. V., Gesundheitsportal

Verfasst: Amt für Jugend und Familie Regensburg, 07/2023

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