Hebamme/Hebammenpraxis
Rechtlicher Anspruch
Zu jedem Zeitpunkt in Ihrer Schwangerschaft können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie um Rat fragen.
Bis zum 10. Tag nach der Geburt wird ein täglicher Besuch von der Krankenkasse bezahlt.
Bis zu 12 Wochen 16-mal Anspruch auf Rat und Hilfe durch eine Hebamme.
Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen sind zusätzlich zu den 16 noch 8 weitere Kontakte möglich.
Weitere Besuche durch die Hebamme sind auf Verordnung eines Arztes möglich.
Kostenübernahme
Die meisten Leistungen werden von der Krankenkasse getragen.
Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, z. B. Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse und
Geburtsvorbereitungskurse für beide Elternteile
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.
Unterschiede
Freiberufliche Hebammen:
Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen
Beratung und Begleitung im Wochenbett und in der Stillzeit
Zusatzausbildungen in alternativen Behandlungsmethoden
nicht immer ist eine Geburtsbegleitung möglich
Wichtig: Abklärung im Erstgespräch mit Hebamme und/oder Klinik!
Familienhebammen:
Hebammen mit Zusatzqualifikationen auf verstärkte Hilfestellung im alltäglichen Umgang von Müttern mit ihren Kindern
bis zum Ende des ersten Lebensjahres
Klinikhebammen:
Hauptaufgabe ist Geburtshilfe im Kreißsaal
Betreuung der Schwangeren vor und während der Geburt
häufig zusätzlich freiberufliche Tätigkeit
Beleghebammen:
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen
haben mit einer Klinik oder mehreren Kliniken einen Vertrag geschlossen, um die Kreißsäle dort für Geburten nutzen zu können
Leistungen
in der Schwangerschaft:
Vorgespräch und ein weiterer Kontakt bei einer beabsichtigten Hausgeburt
Beratungen, auch telefonisch
Vorsorge (auch Blutabnahme)
bei der Geburt:
Geburtshilfe in einem Krankenhaus (Beleggeburt), Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis
Hilfe bei einer Hausgeburt oder einer Fehlgeburt
im Wochenbett:
Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind in der Klinik oder im Geburtshaus, Hausbesuch (auch telefonisch)
Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes
Anleitung und Beratung beim Stillen
Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung des Wochenbettverlaufs
Bei besonderen Gründen können auch in der Zeit des Wochenbettes bis zu zwei Betreuungen täglich erfolgen (z. B. bei schweren Stillstörungen oder verzögerter Rückbildung).
Vorsorgeuntersuchung (U1) des Babys, auch Blutabnahme
während Rückbildung und Stillzeit:
Anspruch auf 10 Stunden Rückbildungsgymnastik in der Gruppe – müssen bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen sein.
8 Beratungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen (frühestens 8 Wochen).
Nach der Geburt bis zum Ende der Abstillphase; bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt (telefonisch oder Hausbesuch).
außerdem:
Beratung zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach: Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft; Partnerschaft und Sexualität; Vorbereitung auf das Kind; Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung; Beratung zur Wahl des Geburtsortes; soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Betreuung bis zum Ende der Stillzeit.
Durchführung von Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen.
Hilfe bei Vorwehen Zuhause oder bei Schwangerschaftsbeschwerden: z.B. Unwohlsein und Schmerzen; Ängsten und Nöten, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
Beratung in den ersten Wochen nach der Geburt zu körperlichen und seelischen Veränderungen, aber auch zum Beziehungsaufbau zwischen Eltern und Kind sowie zur Rückbildung, Abheilung (auch des Nabels des Neugeborenen) und Stillen.
Informationen über Screening-Untersuchungen nach dem Gendiagnostikgesetz.
Ggf. Blutentnahme aus der Ferse des Neugeborenen am 3. Lebenstag zur Feststellung einer evtl. Stoffwechselstörung.
Anleitung der Eltern in praktischer Babypflege.
Erklärungen und Beratung zu Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, Flaschenernährung und Verhütung nach der Geburt.
Mögliche Kurs-Angebote: Rückbildungsgymnastik; aufbauende Beckenbodengymnastik; natürliche Familienplanung; Babymassage, uvm.
Betreuung in besonderen Lebenssituationen, z.B. Krisen vor und/oder nach der Geburt.
!!! Anspruch auf eine Hebamme besteht auch besonders bei Fehl-/ Totgeburt oder einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch sowie bei Adoption!!!
Quelle: Deutscher Hebammenverband, Verfasser: KoKi Günzburg; Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regensburg 04/2025