Missbrauch verhindern
Sexueller Missbrauch hat viele Gesichter
Der beste Schutz für Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt bzw. Missbrauch ist die Aufklärung.
Aufklärung brauchen nicht nur Kinder, sondern auch Eltern bzw. Erwachsene.
Denn Unwissenheit schützt Täterinnen und Täter und bietet diesen Sicherheit ihre Taten lange unentdeckt begehen zu können.
Kinder mit einer solchen Gewalterfahrung zeigen dabei sehr unterschiedliche Anzeichen, auch in ihrer Intensität, was ein Erkennen oft schwierig macht.
Es ist daher wichtig, Kindern immer wieder Gesprächsmöglichkeiten anzubieten und ihnen gut zu zuhören.
In der Regel erzählen Kindern einen Vorfall nicht oft und schon gar nicht mehr, wenn ihnen nicht geglaubt wird.
Täterinnen und Täter sind meist nicht fremd, auch wenn das häufig vermutet wird.
In den meisten Fällen kommen Täterinnen und Täter aus der eigenen Familie, der Verwandtschaft, dem Freundes- oder Bekanntenkreis (z. B. Verein).
Angriffe von fremden Personen sind dagegen eher selten.
Mädchen und Jungen sind gleichermaßen Opfer sexueller Gewalt.
Die verschiedenen Gewaltformen können an Babys ebenso wie auch an Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden.
Ein weiterer guter Schutz für Kinder ist, ein starkes Selbstbewusstsein und ein gutes Körpergefühl zu sich selbst zu entwickeln.
Aufgabe der Eltern ist es, die Kinder dabei zu unterstützen.
Außerdem sollte Kindern, sobald sie das verstehen, vermittelt werden, dass es nur gute Geheimnisse gibt.
Wenn sich ein Kind bei einem Geheimnis "schlecht fühlt" (Bauchweh, Angst hat, krank fühlt, schämt etc.), ist das ein "böses" Geheimnis, dass aber kein Geheimnis ist und unbedingt einem Erwachsenen erzählt werden sollte.
Das Kind soll für das Gespräch eine erwachsene Person wählen, der es vertraut.
Das Erzählen böser "Geheimnisse" ist kein Petzen!
Nur gute Geheimnisse, bei welchen ein Kind schöne Gefühle hat, dürfen auch geheim bleiben.
In der Broschüre der Polizei finden Sie folgende Informationen ausführlich erklärt:
TäterInnen und ihre Strategien
Missbrauch sieht man Kindern oft nicht an
Kinder schützen
Richtig handeln bei Vermutung und Verdacht
Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung
Was Sie noch wissen müssen
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes