Polizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2 c
93053 Regensburg
Die BPfK (Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer)
klärt über den Ermittlungsablauf und die Rechte der geschädigten Person auf. Des Weitern vermittelt die BPfK Verhaltenstipps zur Vorbeugung einer Gefahr und stellt bei Bedarf Kontakt zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen her.
Bitte beachten Sie, dass die BPfK PolizeivollzugsbeamtInnen sind und damit dem Legalitätsprinzip unterliegen. Sachverhalte mit strafbarem Inhalt, die im Rahmen der Beratung bekannt werden, müssen daher zur Anzeige gebracht und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Regionale Polizei-Dienststellen mit Schwerpunkt-Sachbearbeitung "Häusliche Gewalt"
Für die Erstattung einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt stehen in den Polizei-Dienststellen auch Sachbearbeitende zur Verfügung. Diese können, entsprechend der jeweiligen Sachlage, mittels Zustimmung des Gerichts der Täterin oder dem Täter einen Platzverweis erteilen, sie oder ihn in Gewahrsam nehmen oder weitere Maßnahmen zum Schutz des Opfers ergreifen. Diese sind jedoch nur vorübergehend.
Polizeiinspektion Regensburg Süd: (0941) 506-2001
Polizeiinspektion Regensburg Nord: (0941) 506-2221
Polizeiinspektion Neutraubling: (09401) 9302-0
Polizeiinspektion Nittendorf: (09404) 9514-0
Polizeiinspektion Regenstauf: (09402) 9311-0
Polizeiinspektion Wörth/Donau: (09482) 9411-0
Ausführliche Informationen zu den Themen
Häusliche Gewalt,
sexuelle Gewalt,
Misshandlung und
Stalking
können dem folgenden Link entnommen werden: https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/beauftragte-der-polizei-fuer-kriminalitaetsopfer/index.html
Barrierefreiheit vor Ort:
rollstuhlgerechter Zugang
Behinderten-Parkplatz
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.