Vorsorgeuntersuchungen U7a bis U11
U7a - Vorsorge im Kindergartenalter
Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, bieten kinderärztliche Praxen die U7a für Kinder mit drei Jahren an.
Idealerweise findet die Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt.
Seit 1. Juli 2008 muss die U7a von allen Krankenkassen erstattet werden.
Grundlage dafür ist der Beschluss des Bundesministeriums.
Die Untersuchung sollte allerdings nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen.
Wäre das der Fall, wird die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt. Das heißt, sie müssen selbst dafür bezahlen.
Die U7a soll dazu beitragen, dass u.a. folgende Erkrankungen früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden können:
allergische Erkrankungen
Sozialisations- und Verhaltensstörungen
Übergewicht
Sprachentwicklungsstörungen
Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
U8 - Vorsorge von Kopf bis Fuß
Bei dieser Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat), wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht.
Dabei wird die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes kontrolliert.
Die Ärztin oder der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten.
Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, werden die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen aufgeklärt.
Bei der U8 wird außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat (früher als 5 Monate vor dem vierten Geburtstag) und nicht nach dem 50. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem vierten Geburtstag) erfolgen.
Ansonsten muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U9 - Vorsorge vor der Einschulung
Die Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, d.h. mit etwa fünf Jahren, ist eigentlich die umfangsreichste.
Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet.
Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund.
Dabei wird sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes beurteilt.
Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, werden die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen aufgeklärt.
Die Ärztin oder der Arzt äußert sich außerdem zu der zu erwartenden Schulreife des Kindes und erinnert die Eltern an die Auffrischungsimpfungen vor der Einschulung.
Die Untersuchung sollte nicht vor dem 58. Lebensmonat (früher als 2 Monate vor dem fünften Geburtstag) und nicht nach dem 66. Lebensmonat (später als ein halbes Jahr nach dem fünften Geburtstag) erfolgen.
Die Untersuchung muss den Eltern ansonsten als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.
U10 – Vorsorge im Grundschulalter
U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll.
Sie schließt die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und der U11.
Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen, wie z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z. B. ADHS).
Die genannten Störungen werden oft erst nach dem Schuleintritt deutlich.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
U11 – Vorsorge in einer wichtigen Schulphase
Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll die Lücke zwischen U10 und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen.
Die U11 soll im Alter von 9 bis 10 Jahren stattfinden.
In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf.
Deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen.
Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
Diese Untersuchung soll auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen sowie gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.
Z. B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung (je nach Bedarf).
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Originalfassung: Landkreis Main-Spessart, Textbausteine von Monks, Ärzte im Netz GmbH. Fachliche Unterstützung von Dr. Hermann Josef Kahl
Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regensburg, 08/2023