Vertrauliche Geburt
Am 01. Mai 2014 trat das Gesetz zur Vertraulichen Geburt in Kraft.
Das Gesetz bietet schwangeren Personen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes vertraulich behandeln wollen, Unterstützung und Schutz für sich und das Kind.
Die vertrauliche Geburt ermöglicht innerhalb anonymer Hilfs- und Beratungsangebote eine geschützte, medizinisch begleitete Entbindung.
Die schwangere Person bleibt mit einem Pseudonym gegenüber Ämtern, dem Krankenhaus und allen Beteiligten anonym.
Nur die beratende Fachkraft der Schwangerschaftsberatungsstelle erfährt den wirklichen Namen.
Das vertraulich geborene Kind hat dann mit 16 Jahren die Möglichkeit, seine Herkunft zu erfahren.
Die vertrauliche Geburt ist ein Unterstützungsangebot für schwangere Personen, die sich im Moment nicht in der Lage sehen, ihr Kind zu sich zu nehmen, die sich aber vorstellen können, später mit dem Kind in Kontakt zu kommen.
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