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Ungewollt schwanger

Viele Personen fragen sich, wie es heutzutage überhaupt noch passieren kann, dass manche Menschen ungewollt schwanger werden.

Und das, obwohl es doch wirksame Verhütungsmittel gibt.

Was aber viele nicht wissen ist, dass eine Schwangerschaft auch trotz Verhütung entstehen kann.

Denn keine Verhütungsmethode bietet 100%igen Schutz.

Beispielsweise kann ein Kondom abrutschen oder eine Pille nicht zuverlässig wirken, trotz korrekter Einnahme.

Ebenso kann es passieren, dass Spiralen nicht vertragen oder zu lange im Körper verbleiben.

In den Wechseljahren fühlen sich manche Personen zu früh zu sicher und verzichten auf die Verhütung.

Dann kann es durchaus nochmals zu einer Schwangerschaft kommen.

In manchen Köpfen sind auch noch veraltete Theorien verankert und werden an die nachfolgenden Generationen weitergeben.

Solche Theorien sind z. B.: Während der Stillzeit kann man nicht schwanger werden oder beim "ersten Mal" kann man noch nicht schwanger werden, u. v. m.

Diese Theorien halten sich gut, sind aber natürlich falsch. Dies hat sich bereits vielfach gezeigt.

Schwangerschaftstests

Schwangerschaftstests gibt es in Drogeriemärkten und Apotheken.

Der Test sollte am besten zu Hause und in Ruhe gemacht werden, nicht irgendwo unterwegs.

Jeder Test enthält eine Anleitung zur richtigen Anwendung.

Der Test funktioniert mit Hilfe des Urins, in dem auf das Stäbchen uriniert wird.

Nach einer kurzen Wartezeit wird das Ergebnis angezeigt.

Liegt ein positives Ergebnis vor, ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft hoch.

Um endgültige Gewissheit zu erlangen, sollte ein Termin in einer frauenärztlichen Praxis vereinbart werden.

Dort kann der Schwangerschaftstest über das Blutbild erfolgen, der aussagekräftiger ist.

Außerdem kann mit Hilfe des Ultraschall-Geräts festgestellt werden, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist.

Hilfe bei ungewollter Schwangerschaft

Bei der Gewissheit über eine Schwangerschaft besteht vermutlich der Wunsch zuerst mit einer nahestehenden Person darüber sprechen zu wollen.

Es sollte eine Person sein, die zuhört und wertfrei beratend zur Seite steht.

Oftmals bringt ein Gespräch mit einer vertrauten Person schon einen besseren Durchblick.

Sollte es keine solche Person geben, gibt es die Möglichkeit sich an eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder die Telefonseelsorge zu wenden.

Eine Schwangerschafts- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle berät und hilft kostenlos in einer solchen Situation.

Denn oft machen Schrecken, Ängste und Sorgen blind für die Wege, die ebenfalls zur Verfügung stehen.

In den Beratungsstellen ist außerdem eine anonyme Beratung möglich, wenn der Wunsch dazu besteht.

Beratungsstellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zu dem Beratungstermin muss auch nicht alleine gegangen werden.

Gerne darf eine vertraute Begleitperson mitgebracht werden, wenn gewünscht.

In der Beratung wird beispielsweise besprochen,

  • was die Geburt des Babys für alle Beteiligten bedeuten wird,

  • welche Hilfen es vom Staat gibt,

  • welche praktischen Hilfen und Organisationen, wie z. B. die "Landesstiftung für Mutter und Kind" helfen,

  • welche Möglichkeiten es gibt, das Kind auszutragen, aber nicht großzuziehen

  • u. v. m.

Nach einem ersten Überblick, können dann zu Hause die verschiedenen Punkte durchdacht werden und helfen anschließend die richtige Entscheidung zu treffen.

Das ist bei einem Schwangerschaftsabbruch zu beachten

Es ist wichtig, mit nahestehenden Personen zu besprechen, dass ein Termin bei der Schwangerschaftsberatungsstelle stattgefunden hat, bei dem alle Möglichkeiten aufgezeigt wurden.

Die Entscheidung, das Kind auszutragen oder nicht, liegt jedoch ganz in der Verantwortung der schwangeren Person.

Per Gesetz darf niemand eine schwangere Person unter Druck setzen und einen Abbruch veranlassen.

Es kann sein, dass es trotz aller Unterstützungsmöglichkeiten für eine ungeplante Elternschaft dennoch keine Möglichkeit gibt, das Leben mit Kind zu bewältigen oder es zur Adoption freizugeben.

Dann kann es sein, dass der Schwangerschaftsabbruch der letzte, akzeptable Weg ist.

Dies sollte jedoch sehr gut überlegt sein.

Gesetzlich erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche.

Für einen Abbruch wird eine Bescheinigung benötigt, die nachweist, dass eine Beratung durch eine Schwangerschaftskonfliktberatung oder eine andere anerkannte Einrichtung stattgefunden hat.

Schwangere Personen, die erst spät von der eigenen Schwangerschaft erfahren, geraten hier häufig unter Zeitdruck.

In der kurzen Zeit ist es meist nicht absehbar, ob das Leben so verändert werden und ein Kind darin Platz haben könnte.

Aus diesem Grund ist ein Termin in einer solchen Beratungsstelle so wichtig.

Sie hilft, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Um einen Abbruch straffrei zu durchlaufen, ist eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nötig.

Die Beratung ist kostenlos und in der Regel erhält man unverzüglich einen Termin.

Zu beachten ist, dass Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung keinen Beratungsschein ausstellen dürfen!

Außerdem muss bei der Ausstellung des Scheins der Name der schwangeren Person genannt werden. Anonym ist es nicht möglich!

Die Beratungsstelle muss eine gesetzlich festgelegte Schweigepflicht einhalten - auch gegenüber den Eltern einer minderjährigen, schwangeren Person.

Mit der Bescheinigung kann die schwangere Person zu jeder frauenärztlichen Praxis gehen, um sich über die Risiken, physischen und psychischen Auswirkungen zu informieren und einen Termin für den Eingriff zu vereinbaren.

Originalfassung: Landkreis Main-Spessart, Stand 04/2021
Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regensburg, 07/2025

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