(Unerfüllter) Kinderwunsch
Auf den Webseiten familienplanung.de und Informationsportal Kinderwunsch sind viele verlässliche Informationen zu finden.
Dort können folgende Themen nachgelesen werden:
Einflüsse auf die Fruchtbarkeit und Fruchtbarkeitsstörungen
Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung
Chancen und Risiken
Rechtliche und finanzielle Regelungen
Hilfe und Unterstützung
Ungewollte Kinderlosigkeit ist eine große emotionale Belastung!
Der Schmerz und die Trauer der Betroffenen ist häufig begleitet von Zweifel an sich selbst oder der Partnerschaft.
Das soziale Umfeld, sogar enge Freunde oder die Familie können die Belastungen nicht nachvollziehen.
Für mentale Unterstützung kann sich beispielsweise an die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen gewendet werden.
Vielleicht hilft auch der Austausch in Selbsthilfegruppen mit anderen ungewollt kinderlosen Paaren.
Solche Gruppen gibt es in Form von Selbsthilfe bei KISS Regensburg und als Offenen Treff "KinderWunschZeit" unter der Anleitung einer Trauma-Pädagogin im EBW Regensburg.
Weitere vertiefende Informationen online:
Warum gerade wir? Wenn ungewollte Kinderlosigkeit die Seele belastet (Broschüre bestellbar bei BZGA)
Unerfüllter Kinderwunsch - Broschüre für Männer (Broschüre BMFSFJ)
Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern nur noch bei bereits genehmigten Anträgen! - Aktuell Förderstopp!!!
Seit 1. November 2020 gibt es die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern.
Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.
Im Moment gilt allerdings der Förderstopp.
Das heißt, dass nur noch bereits genehmigte Anträge berücksichtigt werden.
Neue Förder-Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.
Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Beide Personen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Das Paar muss den gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Die Zuwendungsempfänger müssen die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Die Behandlung muss in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgen.
Weitere Infos sowie Förder- und Auszahlungs-Anträge hier: zbfs.bayern.de
Quelle und weiterführende Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes
Wenn der Wunsch nach einem Kind auf natürlichem Weg nicht klappt, eine Kinderwunschbehandlung keine Alternative ist oder erfolglos war, wäre die Adoption eines Kindes oder die Aufnahme eines Pflegekindes vielleicht eine Möglichkeit.
Es gibt viele Kinder, für die Familien gesucht werden.
Zwar stehen deutlich weniger Kinder für eine Adoption zur Verfügung, aber manchmal geht es schneller als gedacht.
Für Pflegekinder werden deutlich häufiger passende Familien gesucht.
Die Erfahrungen zeigen, dass es auch immer wieder Kinder gibt, die nicht mehr in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren können, sondern dauerhaft in ihren Pflegefamilien bleiben.
Das Amt für Jugend und Familie berät hierzu gerne und unverbindlich.
Weitere Infos und Ansprechpersonen beim Amt für Jugend und Familie Regensburg finden Sie hier: Adoption und Pflegekinderdienst