Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft Schwangeren und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.
Sie unterstützt in wirtschaftlichen und seelischen Notlagen.
Beispiele für die Unterstützung:
Notwendige Anschaffungen finanzieren.
Lebensunterhalt sicherstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen Schuldverpflichtungen mindern.
Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum.
Voraussetzungen für eine Unterstützung:
Das Einkommen liegt unter bestimmten Einkommensgrenzen.
Der Antrag durch die schwangere Person muss vor der Geburt bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle erfolgen.
Allgemein sind gesetzliche Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Weitere Infos: Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind (bayern.de)