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Vertrauliche Geburt

Am 01. Mai 2014 trat das Gesetz zur Vertraulichen Geburt in Kraft.

Es bietet Frauen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes vertraulich behandeln wollen, Unterstützung und Schutz für sich und das Kind.

Die vertrauliche Geburt ermöglicht innerhalb anonymer Hilfs- und Beratungsangebote eine geschützte, medizinisch begleitete Entbindung.

Die Frau bleibt mit einem Pseudonym gegenüber Ämtern, dem Krankenhaus und allen Beteiligten anonym, nur die Beraterin der Schwangerenberatungsstelle erfährt ihren wirklichen Namen.

Das vertraulich geborene Kind hat mit 16 Jahren die Möglichkeit, seine Herkunft zu erfahren.

Die vertrauliche Geburt ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die sich momentan nicht in der Lage sehen, ihr Kind zu sich zu nehmen, die sich aber vorstellen können, später mit dem Kind in Kontakt zu kommen.

Weitere Informationen und Online-Beratung finden Sie unter:

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