Ausbildungsförderung (BAföG)
Alle jungen Menschen sollen eine Ausbildung machen können, die den eigenen Interessen und Fähigkeiten entspricht.
Dabei ist nicht wichtig, welche soziale und wirtschaftliche Situation der junge Mensch hat.
Alle sollen die gleichen Chancen haben.
Die Höhe der Förderbeträge ist festgelegt und richtet sich danach, welche Ausbildungsstätte besucht wird.
Außerdem ist wichtig, wo der Wohnsitz während der Ausbildung ist (bei Erziehungsberechtigten, eigene Wohnung, o.a.).
Leistungen nach dem BAföG werden gewährt für:
weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, soweit eine entsprechende Schule nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist
Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien, Colleges, höhere Fachschulen
Hochschulen
Praktika, die für einen Schul- oder Hochschulbesuch erforderlich sind
Förderbeträge
im Schulbereich als Vollzuschuss
im Hochschulbereich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen
Förderleistungen für eine förderfähige Ausbildung sind an Voraussetzungen geknüpft.
Dazu gehört die Prüfung, ob eigene finanzielle Mittel für die Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung ausreichen.
Außerdem wird überprüft, ob eine andere Person aus der Partnerschaft oder die eigenen Eltern finanzielle Mittel haben, um für den Lebensunterhalt aufzukommen.
Das Staatsdarlehen ist bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen.
Die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig.
Bei Rückzahlung größerer Beträge in einer Summe gibt es gegebenenfalls einen Erlass.
Auszubildende mit Kind erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag, der auch Studierenden als Vollzuschuss gezahlt wird.
Weitere Auskünfte gibt es beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte (für Schülerinnen und Schüler).
Studierende müssen sich bei Fragen an die Hochschulen wenden.
Dort erhält man die Antragsformulare und Auskunft über das zuständige Amt für Ausbildung, Studium oder Praktikum.