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Schuleingangsuntersuchung

Einschulung

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden.

Wünschen die Eltern dieser Kinder eine vorzeitige Einschulung, kann dieser Wunsch berücksichtigt werden.

Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist eine zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule ein schulpsychologisches Gutachten.

Das Gutachten bescheinigt die Schulfähigkeit.

Schulfähigkeit und Zurückstellung

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

Kinder können auch zurückgestellt werden, wenn der individuelle Entwicklungsstand dementsprechend noch nicht ausreichend ausgereift ist.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Sie stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft.

In Zweifelsfällen können schulärztliche oder schulpsychologische Fachkräfte, Beratungslehrkräfte und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig.

Das Kind kann dann im darauffolgenden Schuljahr die Schule besuchen.

Manchen Kindern tut es gut, wenn sie noch ein Jahr länger im Kindergarten bleiben.

Sie können dem Unterricht dann besser folgen.

Schuleingangsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung wird in den Kindergärten oder im Gesundheitsamt durchgeführt.

Die Information durch das Gesundheitsamt (für Stadt und Landkreis Regensburg) erfolgt rechtzeitig.

Die nötigen Unterlagen werden zum Ausfüllen beigelegt und müssen von den Eltern zu dem Untersuchungstermin mitgebracht werden.

Die Einschulungsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können.

Es werden Empfehlungen über notwendige Behandlungen und bei vermutetem Förderbedarf gegeben.

Außerdem berät das Gesundheitsamt zu Fragen der Rückstellung bzw. vorzeitigen Einschulung.

Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“, die am Tag der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.

Zur Untersuchung werden der ausgefüllte Anamnesebogen, das gelbe Vorsorgeheft bzw. ein geeigneter Nachweis über die durchgeführte U9 sowie der Impfausweis benötigt.

Weitere Informationen zur Einschulung finden Sie auf den Seiten:

Quelle: Familienwegweiser des Amts für kommunale Jugendarbeit Regensburg

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