Das Kindergeld steigt auf 259 € pro Kind und Monat. Das bedeutet, jährlich gibt es 48 € mehr pro Jahr und Kind.
Der Kinderfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen von Eltern wird auf 6.828 € angehoben. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf liegt nun bei 2.928 €. Dies ergibt eine Freibetragssumme von 9.756 € je Kind.
Das Finanzamt berechnet, ob Kindergeld oder Freibetrag für eine Familie rentabler ist.
15 Kinderkranktage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht je Elternteil einen Anspruch auf maximal 35 Tage und bei Alleinerziehenden maximal 70 Tage. Meist erhalten Eltern für solche Tage 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird ab dem 1. August 2026 jahrgangsweise in Kraft treten. Begonnen wird mit den Kindern aus den 1. Klassen, dann wird auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
Unterhaltsregelungen für Eltern in Scheidung nach der neuen Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle
Außerdem:
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 €. Die Verdiensthöhe für Minijobs erhöht sich auf 603 € pro Monat.
Das Deutschlandticket kostet nun 63 € pro Monat.
Verwendete Quellen:
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