Amt für Soziales
Johann-Hösl-Straße 11 a - 11 b
93053 Regensburg
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum bewilligt. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Einen Mietzuschuss kann erhalten:
der Mieter bzw. die Mieterin einer Wohnung oder eines Zimmers
der Bewohner bzw. die Bewohnerin eines Wohnheims (z. B. Altenheim)
der Inhaber bzw. die Inhaberin eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftshauses, wenn er/sie in diesem Haus wohnt
der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem er/sie wohnt, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
Einen Lastenzuschuss kann erhalten:
der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung
der Eigentümer bzw. die Eigentümerin einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle
der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvergabe durch den Sachbearbeiter erforderlich.
Barrierefreiheit vor Ort:
rollstuhlgerecht
barrierefreies WC
Behinderten-Parkplatz
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