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Abteilung Wohngeld

Amt für Soziales

Übersichtskarte

Johann-Hösl-Straße 11 a - 11 b
93053 Regensburg

Beschreibung:

Beschreibung

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum bewilligt. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Einen Mietzuschuss kann erhalten:

  • der Mieter bzw. die Mieterin einer Wohnung oder eines Zimmers

  • der Bewohner bzw. die Bewohnerin eines Wohnheims (z. B. Altenheim)

  • der Inhaber bzw. die Inhaberin eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

  • der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses oder eines Geschäftshauses, wenn er/sie in diesem Haus wohnt

  • der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem er/sie wohnt, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann

Einen Lastenzuschuss kann erhalten:

  • der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung

  • der Eigentümer bzw. die Eigentümerin einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle

  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Wichtiger Hinweis

Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvergabe durch den Sachbearbeiter erforderlich.

Barrierefreiheit vor Ort:

  • rollstuhlgerecht

  • barrierefreies WC

  • Behinderten-Parkplatz

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