Tattoos und Piercings
Wenn sich Ihr Kind tätowieren oder piercen lassen möchte, stellt sich nicht nur die Frage nach der Ästhetik sondern auch danach, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.
Grundsätzlich gelten Tattoos und Piercings als Körperverletzung - schließlich wird die Haut verletzt.
Körperverletzung ist in der Regel nur dann nicht strafbar, wenn die Person ihre Einwilligung gibt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht aber ihre Einwilligung allein nicht aus.
Auch die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Das gilt auch für das Stechen von Ohrlöchern.
Ein minderjähriges Kind braucht daher in jedem Fall die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
Ob eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten reicht oder die Eltern beim Termin dabei sein müssen, entscheidet jedes Studio selbst.
Auch wenn Sie nicht mit dem Wunsch Ihres Kindes einverstanden sind, sollten Sie offen über das Thema sprechen.
Tipps und weitere Informationen, wie Sie mit dem Thema Piercing und Tattoos umgehen können, finden Sie hier.