Tattoos und Piercings
Wenn sich das Kind tätowieren oder piercen lassen möchte, stellt sich nicht nur die Frage nach der Ästhetik, sondern auch danach, was rechtlich erlaubt ist.
Grundsätzlich gelten Tattoos und Piercings als Körperverletzung, denn es wird die Haut verletzt.
Körperverletzung ist in der Regel nur dann nicht strafbar, wenn die Person ihre Einwilligung gibt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht aber deren Einwilligung nicht aus.
Denn es müssen auch die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Das gilt ebenso für das Stechen von Ohrlöchern.
Ein minderjähriges Kind braucht daher in jedem Fall die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
Ob eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten reicht oder die Eltern beim Termin dabei sein müssen, entscheidet jedes Studio selbst.
Auch wenn Eltern nicht mit dem Wunsch des Kindes einverstanden sind, sollte über das Thema offen gesprochen werden.
Weitere Tipps und Informationen, wie mit dem Thema in der Familie umgegangen werden kann: Piercing und Tattoo - Bayerischer Erziehungsratgeber