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Zuschüsse Familienerholung

Familien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss für Familienreisen.
Die Familien müssen in Bayern leben und sich ansonsten keinen Urlaub leisten können.

Voraussetzungen für Zuschüsse zur Familienerholung:

  • Zuschüsse zur Familienerholung können nur Familien beziehen.
    Das bedeutet Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird.

  • Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern.

  • Familien, deren jährliches Familiennettoeinkommen seit dem 1. Mai 2023 unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:

    • alleinerziehende Eltern mit einem Kind: 31.000 Euro

    • beide Eltern mit einem Kind: 34.000 Euro (je weiteres Kind: 4.800 Euro)

  • Während des Erholungsaufenthaltes muss ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen werden.

Höhe der Zuschüsse:

  • Für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 19,50 Euro täglich.

  • Für jedes Kind mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bis zu 25,50 Euro täglich.

Was wird bezuschusst?

Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst.
An- und Abreisetag gelten jeweils als ein voller Tag.
Bezuschusst werden ausschließlich Familienurlaube in förderfähigen Familienferienstätten gefördert.

Eine Liste hiervon finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/esf/landesmittel/verzeichnis_familienferienstatten_04-12-2023.pdf

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt sein!

Online-Antrag beim ZBFSOptionale Anmeldung – Antrag auf Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten (bayern.de)

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