Ungewollt schwanger
"Wie kann es heutzutage überhaupt noch passieren, dass eine Frau ungewollt schwanger wird, obwohl es doch wirksame Verhütungsmittel gibt?" fragen sich viele Außenstehende.
Doch man kann auch schwanger werden, wenn man verhütet, denn keine Verhütungsmethode bietet 100%igen Schutz.
So kann ein Kondom abrutschen, eine Pille nicht zuverlässig wirken, auch wenn sie korrekt eingenommen worden ist.
In den Wechseljahren kann man sich zu früh zu sicher fühlen, und dann passiert es doch nochmal.
Viele glauben immer noch, während der Stillzeit nicht schwanger werden zu können, oder dass man beim "ersten Mal" nicht schwanger werden kann, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Wie kann ich herausfinden, ob ich tatsächlich schwanger bin?
Besorgen Sie in einem Drogeriemarkt oder in der Apotheke einen Schwangerschaftstest.
Machen Sie den Test zu Hause. Es wird dabei mit Hilfe des Urins getestet.
Liegt Ihnen ein positives Ergebnis vor, so können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, schwanger zu sein.
Um eine endgültige Gewissheit zu erlangen, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer frauenärztlichen Praxis.
Dort wird mit Hilfe von Ultraschall festgestellt, wie weit Ihre Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist.
Wer hilft mir weiter, wenn ich ungewollt schwanger bin?
Wenn Sie erfahren haben, dass Sie schwanger sind, werden Sie zuerst mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin darüber sprechen wollen.
Sollte dies aus diversen Gründen nicht möglich sein, können Sie sich vielleicht an Ihre Eltern oder sehr gute Freunde wenden, die Ihnen zuhören und Ihnen beratend zur Seite stehen.
Oftmals bringt ein Gespräch mit einer vertrauten Person schon einen besseren Durchblick.
Sollte Ihnen hier niemand zur Seite stehen können, so können Sie sich auch an Ihre hausärztliche oder frauenärztliche Praxis oder die Telefonseelsorge wenden.
Auf jeden Fall sollten Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchen.
Denn oft machen Schrecken, Ängste und Sorgen blind für die Wege, die zur Verfügung stehen.
In der Beratungsstelle können Sie auch erst einmal anonym bleiben, wenn Sie dies wünschen.
Man hört Ihnen zu und berät sie ausführlich und umfassend.
Dieser Service ist kostenlos und die Beratungsstelle ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zu dieser Beratung müssen Sie auch nicht allein gehen.
Gerne dürfen Sie Ihren Partner, Ihre Partnerin, einen Freund, eine Freundin oder Ihre Eltern mitnehmen.
Man wird mit Ihnen besprechen, was die Geburt des Babys für Sie und für alle anderen Beteiligten bedeuten wird, welche Hilfen vom Staat es gibt, welche praktischen Hilfen und Organisationen, wie zum Beispiel die "Landesstiftung für Mütter und Kind" Ihnen helfen können.
Man wird Ihnen auch aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, das Kind auszutragen, aber nicht großzuziehen.
Wenn Sie einen Überblick bekommen haben, können Sie mit klarem Kopf die für Sie richtige Entscheidung treffen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Schwangerschaftsabbruch wünsche?
Es ist wichtig, mit nahestehenden Personen zu besprechen, dass Sie bei der Schwangerschaftsberatungsstelle waren und sich dort alle Möglichkeiten aufzeigen haben lassen.
Doch die Entscheidung, ob Sie das Kind austragen oder nicht, liegt ganz in der Verantwortung der schwangeren Frau.
Sie dürfen per Gesetz niemals unter Druck gesetzt werden, einen Abbruch zu veranlassen.
Es kann sein, dass Sie trotz aller Unterstützungsmöglichkeiten für eine ungeplante Elternschaft dennoch keine Möglichkeit sehen, das Leben mit Kind zu bewältigen oder es zur Adoption freizugeben.
Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sollte dies immer sehr gut überlegt sein.
Gesetzlich erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche.
Für einen Abbruch müssen Sie mit einer Bescheinigung nachweisen können, dass Sie in einer Schwangerschaftskonfliktberatung einer anerkannten Einrichtung gewesen sind.
Frauen, die erst spät erfahren, dass sie schwanger sind, geraten hier häufig unter Zeitdruck und können oft in der kurzen Zeit nicht absehen, ob sie ihr Leben so verändern können, dass ein Kind darin Platz haben könnte.
Deshalb ist die Beratungsstelle so wichtig. Sie hilft dabei.
Was ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung?
Um einen Abbruch straffrei zu durchlaufen, ist eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nötig.
Die Beratung ist kostenlos und man bekommt in der Regel unverzüglich einen Termin.
Wichtig ist hierbei, dass Beratungsstellen ohne staatliche Anerkennung keinen Beratungsschein ausstellen können.
Bei der Ausstellung des Scheins muss der Name der Frau genannt werden.
Zu beachten ist hierbei, dass die Beratungsstelle eine gesetzlich festgelegte Schweigepflicht einhalten muss - auch gegenüber den Eltern einer minderjährigen Schwangeren.
Mit der Bescheinigung kann die Frau dann zu jeder frauenärztlichen Praxis gehen, um sich über die Risiken, physischen und psychischen Auswirkungen informieren zu lassen und einen Termin für den Eingriff zu vereinbaren.
Staatlich anerkannte Beratungsstellen in Bayern finden Sie hier: https://www.schwanger-in-bayern.de/
Originalfassung: Landkreis Main-Spessart, Stand 04/2021
Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regensburg, 07/2023