(Unerfüllter) Kinderwunsch
Kinderwunsch
Auf der Seite familienplanung.de sind verlässliche Informationen zu finden:
Einflüsse auf die Fruchtbarkeit und Fruchtbarkeitsstörungen
Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung
Chancen und Risiken
Rechtliche und finanzielle Regelungen.
Ungewollte Kinderlosigkeit ist eine große emotionale Belastung!
Der Schmerz und die Trauer der Betroffenen ist häufig begleitet von Zweifeln an sich selbst oder der Partnerschaft. Das soziale Umfeld, sogar enge Freunde oder die Familie können die Belastungen oft kaum nachvollziehen.
Wenden Sie sich an die Schwangerschaftsberatungsstellen für weitere Unterstützung. Vielleicht hilft Ihnen auch der Austausch mit anderen ungewollt kinderlosen Paaren.
Weitere Information:
Warum gerade wir? Wenn ungewollte Kinderlosigkeit die Seele belastet (Broschüre bestellbar bei BZGA)
Unerfüllter Kinderwunsch - Broschüre für Männer (Broschüre BMFSFJ)
Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern
Seit 1. November 2020 gibt es die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.
Antrag auf Förderung: Auf der Seite zbfs.bayern.de. Dieser ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen.
Voraussetzungen für die Förderung:
Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF)und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.
Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat.
Die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.
Quelle und weiterführende Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Adoption und Aufnahme eines Pflegekindes
Wenn der Wunsch nach einem Kind auf natürlichem Wege nicht klappt und Sie auch keine Kinderwunschbehandlung machen möchten, kann vielleicht eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes der richtige Weg sein.
Weitere Infos und Ansprechpersonen finden Sie hier: Adoption und Pflegekinderdienst