Reisen während der Schwangerschaft
Allgemein
Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft und je nach individuellem Befinden der schwangeren Person, stellt eine Reise kein Risiko dar.
Beste Reisezeit ist das 2. Trimester.
Bei Komplikationen Rücksprache mit der frauenärztlichen Praxis halten.
Bevorzugen Sie Erholungsurlaub und verzichten Sie lieber auf Actionurlaub wie z. B. Motorradfahren oder Klettern.
Urlaub
Lange Fahrten oder Flüge sollten vermieden werden.
Es sollten genug Ruhepausen eingeplant werden.
Warme Urlaubsländer können aufgrund der Hitze zu Kreislaufproblemen führen.
Intensives Sonnenbaden sollte vermieden werden, da die Haut besonders empfindlich ist und zu Hyperpigmentierung neigt.
Medizin
Es ist wichtig, dass vor einer Reise der Impfschutz auf Vollständigkeit überprüft wird.
Eine gute medizinische Versorgung im Urlaubsland sollte gegeben sein.
Auf Reisen in Malaria- oder Zika-Gebiete sollte aufgrund des Gesundheitsrisikos für das ungeborene Baby verzichtet werden. Lässt sich eine solche Reise nicht vermeiden, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit der frauen- oder hausärztlichen Praxis auf, um geeignete Medikamente zu bekommen.
Schützen Sie sich vor Mückenstichen durch helle und lange Kleidung, sowie einem Moskitonetz für die Nacht.
Flugreisen
Je nach Fluggesellschaft werden schwangere Personen nur bis zur 34. SSW mitgenommen.
Zur Thromboseprophylaxe während eines Langstreckenfluges Kompressionsstrümpfe tragen oder einmalig Heparin spritzen (nur in Rücksprache mit der frauen- oder hausärztlichen Praxis).
Auf Flugreisen sollte bei vorausgegangene Komplikationen verzichtet werden, z. B. frühere Früh- oder Fehlgeburten, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder Blutarmut.
Für den Flug wird oft ein ärztliches Attest benötigt, sobald die Schwangerschaft optisch erkennbar ist.
Tipps
Mutterpass immer mitnehmen.
Bei alleiniger Reise, nur leichtes Gepäck mitnehmen.
Bei Autofahrten den Beckengurt so tief wie möglich unterhalb des Bauches platzieren. Gurt niemals über den Bauch legen.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich unbedingt an eine frauen- oder hausärztliche Praxis.
Verfasser: KoKi Günzburg; Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regensburg 06/2025