Verfahrenslotsen
Unterstützung für die jungen Menschen
Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), wurde beschlossen, dass jungen Menschen mehr Unterstützung zusteht.
Sie sollen vor allem dann gestärkt werden, wenn sie besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Gründe für einen Unterstützungsbedarf können sein: Benachteiligung, belastende Lebensumstände oder Verlust der sozialen Teilhabe am Leben.
Deshalb muss es seit dem Jahr 2024 an den Jugendämtern sogenannte Verfahrenslotsen geben.
Nach § 10b SGB VIII steht jungen Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, eine Hilfe und Begleitung durch sogenannte Verfahrenslotsen zu.
Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten junge Menschen, die eine Behinderung haben oder deren Gesundheit von einer Behinderung bedroht ist.
Die Verfahrenslotsen am Jugendamt helfen den jungen Menschen bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen und Rechten.
Darunter fallen Antragstellungen und die Verfolgung sowie Umsetzung von Leistungen für die jungen Menschen.
Die Unterstützung durch Verfahrenslotsen steht auch den Eltern, Sorge- oder Erziehungsberechtigten der jungen Menschen zu.
Unterstützung für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Neben der Hilfe für die Familien sind die Verfahrenslotsen auch für die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt oder dem Landkreis zuständig.
Sie sorgen dafür, dass die Maßnahmen und Leistungen zur Eingliederungshilfe zusammengetragen und entsprechende Organisationen besser vernetzt sind.
Außerdem müssen die Verfahrenslotsen dem Jugendamt regelmäßig berichten, wie die Zusammenarbeit mit den anderen Organisationen verläuft.
Andere Organisationen können zum Beispiel Ausbildungs- und Arbeitsstätten, Rehabilitationsträger, Krankenkassen oder Ämter sein.
Durch die Arbeit der Verfahrenslotsen soll die Struktur der Eingliederungshilfe-Leistungen übersichtlicher werden.