Übernahme der Gebühren für die Kindertagesbetreuung durch das Jugendamt
Die Stadt Regensburg übernimmt für die Betreuung von Kindern in Krabbelstuben, Kindergärten, Kinderhorten und der Mittagsbetreuung an Schulen die Gebühren der jeweiligen Einrichtung.
Denn grundsätzlich wird von diesen ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag erhoben.
Für Kindergartenkinder erhalten die Einrichtungen vom Freistaat Bayern einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind je Monat. Das gilt für Kinder ab September des Jahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Eintritt in die Schule. In der Regel ist durch diesen Zuschuss die förderfähige Gebühr der Tageseinrichtung gedeckt.
Krippenkinder können ab Vollendung des 1. Lebensjahres gefördert werden. Vom Freistaat Bayern gibt es hier einen einkommensabhängigen Zuschuss vom Land Bayern in Höhe von 100,00 Euro. Die Voraussetzungen hierzu finden Sie unter Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Sofern diese Unterstützungen durch den Freistaat Bayern nicht ausreichen, können auf Antrag (verbleibende) Elternbeiträge für Tageseinrichtungen unter gewissen Vorrausetzungen durch das Amt für Jugend und Familie übernommen werden:
Generell gilt, dass sobald ein Elternteil nicht berufstätig ist, eine maximale Buchungszeit von 6 Stunden übernommen werden kann.
Das Mittagessen kann unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird:
Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter)
Grundsicherung nach dem SGB XII
Wohngeld
Kinderzuschlag der Familienkasse
Leistungen nach § 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz
Familien mit geringem Einkommen können auf Antrag nach eingehender Einkommensprüfung gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Maßgebend für die Bewilligung ist der Monat, in dem der Antrag beim Amt für Jugend und Familie eingeht. Rückwirkend können keine Leistungen übernommen werden.
Die Formulare finden Sie hier: Downloads | Familien-App Regensburg (regensburger-familienapp.de)