Übernahme der Gebühren für die Kindertagesbetreuung
Die Stadt Regensburg übernimmt für die Betreuung von Kindern in Krabbelstuben, Kindergärten, Kinderhorten und der Mittagsbetreuung an Schulen die Gebühren der jeweiligen Einrichtung.
Denn von den Einrichtungen wird grundsätzlich ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag erhoben.
Diesen Beitrag können sich manche Familien kaum leisten, weshalb hier das Jugendamt finanziell unterstützt.
Für Kindergartenkinder erhalten die Einrichtungen vom Freistaat Bayern zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind je Monat.
Das gilt für Kinder ab September des Jahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Eintritt in die Schule.
In der Regel ist durch diesen Zuschuss die förderfähige Gebühr der Tageseinrichtung gedeckt.
Krippenkinder können ab Vollendung des 1. Lebensjahres gefördert werden.
Vom Freistaat Bayern gibt es hier einen einkommensabhängigen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro.
Die Voraussetzungen hierzu finden Sie unter Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Sofern die Unterstützung durch den Freistaat Bayern nicht ausreicht, können (verbleibende) Elternbeiträge für Tageseinrichtungen unter gewissen Vorrausetzungen durch das Amt für Jugend und Familie übernommen werden.
Generell gilt, dass sobald ein Elternteil nicht berufstätig ist, eine maximale Buchungszeit von 6 Stunden übernommen werden kann.
Zum Antrag: Antrag auf Übernahme des Elternbeitrag (Betreuungskosten)
Das Mittagessen in Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schule kann (zusätzlich) unter bestimmten Voraussetzungen durch das Amt für Jugend und Familie übernommen werden.
Voraussetzung ist der Bezug einer der folgenden Sozialleistungen:
Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter)
Grundsicherung nach dem SGB XII
Wohngeld
Kinderzuschlag der Familienkasse
Leistungen nach § 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz
Familien mit geringem Einkommen können auf Antrag nach eingehender Einkommensprüfung gefördert werden.
Dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden.
Maßgebend für die Bewilligung ist der Monat, in dem der Antrag beim Amt für Jugend und Familie eingeht.
Rückwirkend können keine Leistungen übernommen werden.
Zum Antrag: Antrag auf Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Weitere Anträge für finanzielle Unterstützungen durch die Stadt Regensburg: Downloads | Familien-App Regensburg (regensburger-familienapp.de)
Überarbeitung: Amt für Jugend und Familie Regenburg 07/2025