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Hilfe, wenn Sie Probleme mit einer Behörde/einem Amt/einer Kommune haben

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung hilft, wenn Sie nicht weiter wissen, zum Beispiel bei

  • Problemen mit einer Behörde,

  • Missverständnissen mit Ämtern oder

  • Ratlosigkeit wegen Anträgen.

Der Bürgerbeauftragte

  • erklärt schwierige Zusammenhänge.

  • bittet Kommunen, Regierung und Behörden um Auskunft, damit gemeinsam Lösungen für ein Problem gefunden werden können.

  • bietet auf Wunsch Ortstermine für Beratungsgespräche an.

Der Bürgerbeauftragte kann jedoch nicht helfen, wenn

  • die Polizei zuständig ist, zum Beispiel für eine Anzeigenerstattung.

  • es sich um Prozesse mit Gericht und Staatsanwaltschaft handelt.

  • es sich um Arbeits-, Miet- und Vertragsrechte handelt.

  • Entscheidungen von Behörden oder Ämter abgeändert werden sollen.

  • eine Rechtsberatung erwartet wird.

Weitere Infos hier: Aufgaben - Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung (buergerbeauftragter.bayern)

Kontakt:

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Telefon: 089/2165-2790

E-Mail: buergerbeauftragter@bayern.de

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