Hilfe, wenn Sie Probleme mit einer Behörde/einem Amt/einer Kommune haben
Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung hilft, wenn Sie nicht weiter wissen, zum Beispiel bei
Problemen mit einer Behörde,
Missverständnissen mit Ämtern oder
Ratlosigkeit wegen Anträgen.
Der Bürgerbeauftragte
erklärt schwierige Zusammenhänge.
bittet Kommunen, Regierung und Behörden um Auskunft, damit gemeinsam Lösungen für ein Problem gefunden werden können.
bietet auf Wunsch Ortstermine für Beratungsgespräche an.
Der Bürgerbeauftragte kann jedoch nicht helfen, wenn
die Polizei zuständig ist, zum Beispiel für eine Anzeigenerstattung.
es sich um Prozesse mit Gericht und Staatsanwaltschaft handelt.
es sich um Arbeits-, Miet- und Vertragsrechte handelt.
Entscheidungen von Behörden oder Ämter abgeändert werden sollen.
eine Rechtsberatung erwartet wird.
Weitere Infos hier: Aufgaben - Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung (buergerbeauftragter.bayern)
Kontakt:
Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Telefon: 089/2165-2790
E-Mail: buergerbeauftragter@bayern.de