Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Familienpflege / Haushaltshilfe - § 20 SGB VIII
Wenn die werdende Mutter während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme hat, hat sie in manchen Fällen Anspruch auf eine Unterstützung im Haushalt.
Voraussetzung dafür ist, dass ein ärztliches Attest der behandelnden ärztlichen Praxis vorliegt, welches bestätigt, dass eine Haushaltshilfe notwendig ist.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn frühzeitige Wehen oder andere Gründe für das Risiko einer Frühschwangerschaft auftreten.
Eine weitere Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann.
Eine Schwangerschaft allein ist somit kein Grund für eine Haushaltshilfe.
Die Kosten der Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse übernommen.
Sie steht jedoch nur gesetzlich Versicherten zu.
Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie prüfen lassen, ob ggf. eine Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.
Falls Sie schon zu Beginn der Schwangerschaft von möglichen Risiken in der Schwangerschaft erfahren, sollten Sie, unabhängig ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen.
Nur so können Sie rechtzeitig Unterstützung durch eine Haushaltshilfe erhalten.
Einige der Krankenkassen stellen den Antrag für eine Haushaltshilfe online zum Download bereit.
Sie können sich auch telefonisch bei Ihrer Krankenkasse über die Beantragung informieren.
Einige Versicherungen stellen eine Haushaltshilfe, andere helfen bei der Suche.
Wieder andere übernehmen nur die Kosten.
Sie sollten sich bereits vor der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Geeignete Ansprechpersonen für die Vermittlung einer Haushaltshilfe finden Sie ansonsten bei Sozialen Diensten, Nachbarschaftshilfen sowie gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen: Stadt Regensburg - Angebote für Familien - Familienpflegerinnen / Haushaltshilfe