Gebührenbefreiung und -ermäßigung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um eine Kindertagesbetreuung zu bezahlen, können Sie eine Hilfe bekommen.
Diese finanzielle Hilfe beantragen Sie beim örtlichen Jugendamt.
Das Jugendamt übernimmt die Kosten für Krippe, Kindergarten oder Hort teilweise oder sogar komplett.
Antrag auf Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen.
Wenn Sie das Ausfüllen nicht alleine können, helfen Ihnen sicherlich die Mitarbeitenden beim Jugendamt, z. B. in einem Front-Office.
In dem Antrag zeigen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse auf.
Damit wird anschließend Ihr Anspruch auf Förderung geprüft.
Der Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die Krippe, den Hort, den Kindergarten oder die Kindertagespflege ist in § 90 SGB VIII festgelegt.
Zum Antrag: Antrag auf Übernahme des Elternbeitrag (Betreuungskosten)
Weitere Infos: Stadt Regensburg - Finanzielle Hilfen - Leistungen der Jugendhilfe