Gebührenbefreiung und -ermäßigung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Wenn Sie selbst nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.
Antrag auf Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen.
In diesem Antrag zeigen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse auf.
Damit wird anschließend Ihr Anspruch auf Förderung geprüft.
Dieser Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die Krippe, den Hort, den Kindergarten oder die Kindertagespflege ist in § 90 SGB VIII festgelegt.
Weitere Infos: Stadt Regensburg - Finanzielle Hilfen - Leistungen der Jugendhilfe