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Ehevertrag

Vor der Eheschließung stellen sich einige Paare die Frage, ob sie einen Ehevertrag schließen sollen.

Zum Beispiel mit individuellen Regelungen für die Ehe oder im Falle einer Scheidung.

Ein Ehevertrag kann aber auch noch geschlossen werden, wenn ein Paar bereits verheiratet ist.

Häufig betreffen die Regelungen die Bereiche Vermögen, Unterhalt nach der Scheidung oder Rentenansprüche.

Außerdem können auch Vereinbarungen zum Sorgerecht und Kindesunterhalt geschlossen werden.

Eheverträge sind prinzipiell zulässig, dürfen jedoch nicht sittenwidrig sein.

Rechtskräftig werden sie nur, wenn sie von einer Notarin/einem Notar beurkundet wurden.

Wichtig ist demnach eine Beratung beim Notariat, einer Anwältin oder einem Anwalt.

Die Kosten für den Notar oder die Notarin hängen vom jeweiligen Vermögen der (angehenden) Eheleute ab.

Auch nach der Ehe kann noch eine Art von Ehevertrag oder auch eine Vereinbarung für Scheidungsfolgen getroffen werden.

Diese kann das Scheidungsverfahren deutlich beschleunigen und erleichtern.

Denn das Familiengericht handelt dann im Rahmen der einverständlichen Scheidung.

Das kann sich auch positiv auf die Kosten der Scheidung auswirken.

Weitere Informationen zum Thema Ehevertrag finden Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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