Bildungs- und Teilhabe-Leistungen
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen sind finanzielle Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Diese Leistungen gibt es zusätzlich zum Regelbedarf.
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen unterstützen z. B.:
Kosten für das Mittagessen in Schulen, Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
Lernförderung
Schulbedarf, wie notwendiges Schulmaterial
Ausflüge:
Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
Beförderung von Schulkindern mit Bus und Bahn z. B. bei Gastschulbesuch
Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten: z. B. Beiträge für Sportvereine und Musikschulen und die entsprechende Ausrüstung
Anspruch auf Bildung und Teilhabe-Leistungen haben:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Eltern …
Kindergeldzuschlag (KIZ) von der Familienkasse beziehen
Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld) erhalten. Oder wenn sie diese nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.
Wohngeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Weitere Infos: Stadt Regensburg - Finanzielle Hilfen - Leistungen der Jugendhilfe
Zum Formularcenter der Stadt Regensburg - Anträge unter "Beihilfen und Zuschüsse": Stadt Regensburg - Bürgerservice - Formularcenter