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Bildungs- und Teilhabe-Leistungen

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen sind finanzielle Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Diese Leistungen gibt es zusätzlich zum Regelbedarf.

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen unterstützen z. B.:

  • Kosten für das Mittagessen in Schulen, Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege

  • Lernförderung

  • Schulbedarf, wie notwendiges Schulmaterial

  • Ausflüge:

    • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

    • Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird

  • Beförderung von Schulkindern mit Bus und Bahn z. B. bei Gastschulbesuch

  • Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten: z. B. Beiträge für Sportvereine und Musikschulen und die entsprechende Ausrüstung

Anspruch auf Bildung und Teilhabe-Leistungen haben:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Eltern …

  • Kindergeldzuschlag (KIZ) von der Familienkasse beziehen

  • Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld) erhalten. Oder wenn sie diese nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind.

  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.

  • Wohngeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Weitere Infos: Stadt Regensburg - Finanzielle Hilfen - Leistungen der Jugendhilfe

Zum Formularcenter der Stadt Regensburg - Anträge unter "Beihilfen und Zuschüsse": Stadt Regensburg - Bürgerservice - Formularcenter

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