Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt Personen während der Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).
Die Hilfe wird durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt und ist ein finanzieller Zuschuss.
Voraussetzungen für den Zuschuss sind:
Verdienst reicht nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt alleine zu bestreiten.
Wegen der Entfernung zum Ausbildungsort ist eine eigene Wohnung vor Ort nötig.
Volljährigkeit und - oder verheiratet oder mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebend.
Ein oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt.
Ablauf und Dauer:
Am besten ist es, wenn der BAB-Antrag vor Ausbildungsbeginn gestellt wird.
Der Zuschuss kann nur ein Monat rückwirkend bezahlt werden.
Der Zuschuss wird für die Ausbildungs- oder Maßnahmezeit bewilligt.
Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.