Bayerisches Krippengeld
Das Bayerische Krippengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit Kindern im Krippenalter.
Das Krippengeld wurde vom Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 eingeführt.
Was ist das Bayerische Krippengeld?
Beim Bayerischen Krippengeld handelt es sich um einen Zuschuss des Freistaates Bayern.
Die Höhe beträgt maximal 100 € monatlich zu den Krippenkosten.
Damit soll auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen der Besuch einer Kinderkrippe ermöglicht werden.
Neben den leiblichen Eltern kann das Krippengeld auch an Adoptiveltern und Pflegeeltern ausgezahlt werden.
Das Bayerische Krippengeld wird auf Antrag beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) gewährt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung?
Das Kind ist nach dem 1. Januar 2017 geboren
Das Kind ist mindestens 1 Jahr alt
Das Kind wird in der Krippe oder der Tagespflege betreut, hierfür fallen Kosten an
Die Haushalts-Einkommensgrenze von 60.000 € im Jahr wird nicht überschritten (bei einem Kind; Mit jedem weiteren Kind Erhöhung des Betrags um 5.000€)
Achtung: Das Krippengeld wird nicht oder nur anteilig gewährt, wenn bereits andere Stellen (z.B. das Jugendamt) für die Kinderbetreuung aufkommen.
Das Bayerische Krippengeld kann über einen Onlineantrag beantragt werden.
Weitere Informationen zum Bayerischen Krippengeld erhalten sie hier.
Das ZBFS kann bei Fragen zu den Familienleistungen angerufen werden.
Dafür gibt es das Service-Telefon: (0931) 32 09 09 29
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Über das Online-Termin-Reservierungstool kann ein Termin vor Ort gebucht werden: Startseite - Online-Terminreservierung (bayern.de)