Bayerisches Familiengeld und Kinderstartgeld
Das Familiengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden.
Es ist unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Kinderbetreuung.
Für jedes ein- bis zweijährige Kind (vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) beträgt das Familiengeld 250 Euro pro Monat und Kind.
Ab dem dritten Kind beträgt das Familiengeld 300 Euro pro Monat.
Anspruch auf Familiengeld haben grundsätzlich Eltern, die:
ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
dieses Kind selbst erziehen und für eine förderliche frühkindliche Betreuung des Kindes sorgen.
Bei Adoption/Adoptionspflege gelten Besonderheiten.
Das Familiengeld ist unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Die Auszahlung richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes. Sie erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.
Antrag auf Familiengeld
Wenn man in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss man keinen separaten Antrag auf Familiengeld stellen. Der Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Familiengeld. Das trifft auf die meisten Eltern zu.
Alle anderen können den Onlineantrag des Zentrum Bayern Familie und Soziales nutzen. Der Antrag kann frühestens drei Monate im Voraus gestellt werden, bevor die Auszahlung beginnen soll. Er wirkt maximal drei Monate in die Vergangenheit zurück.
Weitere Informationen zum Thema Familiengeld finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
Kinderstartgeld ab 1. Januar 2025
Am 12. November 2024 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, das Familiengeld und Krippengeld künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammenzufassen. (Quelle: https://www.stmas.bayern.de/familiengeld/)
Das Kinderstartgeld soll es für Kinder geben, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden. Dabei handelt es sich um eine einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro, die zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden soll.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es dadurch keine Änderungen geben.
Das bayerische Familienministerium erarbeitet derzeit noch die Eckpunkte für das Kinderstartgeld. Im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Bayerisches Familiengeld | ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bayerisches Familiengeld | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Das ZBFS kann bei Fragen zu den Familienleistungen angerufen werden.
Dafür gibt es das Service-Telefon: (0931) 32 09 09 29
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Über das Online-Termin-Reservierungstool kann ein Termin vor Ort gebucht werden: Startseite - Online-Terminreservierung (bayern.de)