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Inklusion in der Schule

Im Jahr 2003 wurde das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) geändert.

Seit der Änderung wird verstärkt Wert darauf gelegt, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen zu unterrichten und zu fördern.

Das ist Inklusion. Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention 2009, Artikel 24, schreibt vor, dass ein Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich verbindlich sind.

Mit der Änderung des BayEUG zum 01.08.2011 setzt Bayern diesen Anspruch rechtlich um.

Schulen werden schrittweise für alle Förderschwerpunkte ausgebaut:

  • Sprache

  • Lernen

  • emotionale und soziale Entwicklung

  • Hören

  • Sehen

  • körperliche und motorische Entwicklung

  • geistige Entwicklung

Dadurch entsteht eine Vielfalt schulischer Angebote.

Die Vielfalt reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an den allgemeinen Schulen in Bayern bis hin zu den spezialisierten Förderschulen mit Förderschwerpunkten.

Eltern haben dann bei der Schulwahl für ihr Kind ein echtes Entscheidungsrecht.

Inklusion an den verschiedenen Schulen

In der Grund- und Mittelschule mit dem Profil "Inklusion" gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule zusammen mit Lehrkräften für Sonderpädagogik das gemeinsame Lernen.

Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind in das Lehrkollegium der allgemeinen Schule eingebunden.

Bei Bedarf werden noch weitere Fachkräften hinzu gezogen.

Mit dem Profil "Inklusion" ausgezeichnete Realschulen und Gymnasien setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept um.

Unterrichtsformen, Schulleben, Lernen und Erziehung werden auf die Vielfalt der Schulkinder angepasst.

Dabei wird berücksichtig, ob und welcher sonderpädagogischer Förderbedarf sinnvoll ist.

Förderschulen sind sonderpädagogische Kompetenzzentren mit verschiedenen Förderschwerpunkten.

Sie sind eine notwendige Ergänzung innerhalb des allgemeinen schulischen Angebots:

  1. Sie unterstützen die Inklusion in den Regelschulen.

  2. Als eigenständige Lernorte verstehen sie sich als freiwilliges Angebot für die Eltern und Schulkinder.

  3. Als Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" und/oder in offenen Klassen ermöglichen auch Förderschulen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Stärkung des Entscheidungsrechts für Eltern

  1. Die Förderschule und die allgemeine Schule bieten verschiedene Wege der Förderung an. Es können somit beide ein geeigneter Förder- und Lernort für Kinder und Jugendliche mit individuellem Förderbedarf sein.

  2. Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, welche Schule das Kind besucht.

  3. Ziel ist es, im Dialog zwischen Eltern und Schule die passende Schule für das Kind herauszufinden. Es ist wichtig, den Bildungsweg des Kindes bestmöglich zu gestalten.

  4. Die Eltern können ihre getroffene Entscheidung für eine Schule bei ausbleibenden Erfolgen nach absehbarer Zeit rückgängig machen und die Schulform wechseln.

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