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Inklusion in der Schule

In Bayern wurde 2003 ein Gesetz geändert. Es geht dabei um das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG).

Seit der Änderung wird nun verstärkt Wert darauf gelegt, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zunehmend an allgemeinen Schulen zu unterrichten und zu fördern.

Das ist Inklusion. Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention 2009, Artikel 24, schreibt vor, dass ein Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich verbindlich sind.

Mit der Änderung des BayEUG zum 01.08.2011 setzt Bayern diesen Anspruch rechtlich um.

Schulen werden schrittweise für alle Förderschwerpunkte weiter ausgebaut:

  • Sprache

  • Lernen

  • emotionale und soziale Entwicklung

  • Hören

  • Sehen

  • körperliche und motorische Entwicklung

  • geistige Entwicklung

Dadurch entsteht eine Vielfalt an schulischen Angeboten.

Und Eltern haben dann bei der Schulwahl für ihr Kind ein echtes Entscheidungsrecht.

Dieses Angebot reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an allen Schularten in Bayern bis hin zu den spezialisierten Förderschulen in allen Förderschwerpunkten.

Inklusion an verschiedenen Schulen

In der Grund- und Mittelschule mit dem Profil "Inklusion" gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule zusammen mit Lehrkräften für Sonderpädagogik das gemeinsame Lernen.

Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind in das Lehrkollegium der allgemeinen Schule eingebunden.

Gegebenenfalls werden noch weitere Fachkräften eigenverantwortlich eingebunden.

Mit dem Profil "Inklusion" ausgezeichnete Realschulen und Gymnasien setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept um.

Unterrichtsformen, Schulleben, Lernen und Erziehung werden auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler angepasst.

Dabei wird berücksichtig, ob und welcher sonderpädagogischer Förderbedarf sinnvoll ist.

Förderschulen sind sonderpädagogische Kompetenzzentren mit verschiedenen Förderschwerpunkten.

Sie sind eine notwendige Ergänzung innerhalb des allgemeinen schulischen Angebots:

  1. Als sonderpädagogische Kompetenzzentren unterstützen sie die Inklusion in den Regelschulen.

  2. Als eigenständige Lernorte verstehen sie sich als freiwilliges Angebot für die Eltern, Schülerinnen und Schüler.

  3. Als Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" und/oder in offenen Klassen ermöglichen auch Förderschulen gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Stärkung des Entscheidungsrechts für Eltern

  1. Die Förderschule und die allgemein Schule bieten verschiedene Wege der Förderung an. Es können somit beide ein geeigneter Förder- und Lernort für Kinder und Jugendliche mit individuellem Förderbedarf sein.

  2. Die Erziehungsberechtigten entscheiden im Regelfall, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder die Förderliche besucht.

  3. Ziel ist es, im Dialog zwischen Eltern und Schule die verschiedenen Lernorte für das jeweilige Kind und die Möglichkeiten des Lernens auszuloten. Es ist wichtig, den Bildungsweg des Kindes bestmöglich zu gestalten.

  4. Die Eltern können ihre getroffene Entscheidung für einen Förderort bei ausbleibenden Erfolgen nach absehbarer Zeit revidieren und einen geeigneteren Förderort wählen.

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