Au-pair
Es ist der Traum vieler Jugendlichen, für 6-12 Monate in das Ausland zu gehen.
Dort die Sprache, Sitten und Kultur des Landes zu erleben und kennen zu lernen.
Das ist beispielsweise als Au-pair im Ausland möglich.
Als Au-pair besucht man eine feste Gastfamilie, die man im Gegenzug für Kost und Logis bei den alltäglichen Hausarbeiten und der Kinderbetreuung unterstützt.
Bei der Suche nach einer Gastfamilie können sogenannte Au-pair-Agenturen helfen.
Diese kennen sich auch mit den notwendigen Formalitäten aus und betreuen während des gesamten Au-pair-Aufenthalts im Ausland.
Viele dieser Agenturen sind bei dem Bundesverband "Au-pair Society e. V." angegliedert.
Au-pair-Aufenthalt finden und beantragen
Am besten wenden sich Erziehenden oder die jungen Menschen selbst an eine Agentur, die bei Suche und Fragen unterstützt.
Von dieser erhalten Sie dann Bewerbungsunterlagen, die sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen sind.
Anschließend wird anhand der Unterlagen eine passende Familie im Ausland ausgesucht.
Stimmen dann beide Parteien - also der junge Mensch (bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten) und die Au-pair-Familie zu. Die Au-pair-Familie verschickt einen Einladungsbrief an die infrage kommende Person.
Mit dem Einladungsbrief kann dann bei der Botschaft ein Au-pair-Visum beantragt werden, das in einigen Ländern (z. B. USA) benötigt wird.
Das Visum muss rechtzeitig beantragt werden, da die Bearbeitungszeit meist bis zu drei Monate in Anspruch nimmt!
Voraussetzungen für einen Au-pair-Aufenthalt
Für ein Au-pair im Ausland müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.
Die junge Person sollte beispielsweise
zwischen 17/18 und 24 Jahre alt sein (das hängt vom Land ab, in das man reisen möchte).
Erfahrung in Kinderbetreuung und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten haben.
einen Führerschein haben (von Vorteil).
nicht Rauchen (von Vorteil).
Gute Sprachkenntnisse der Landessprache des Ziellandes haben.
eine abgeschlossene Schulausbildung haben (von Vorteil).
bei guter Gesundheit sein.
Die Agenturen stellen Tabellen mit den Erwartungen in den verschiedenen Ländern bereit.
Das erwartet die Person während des Aufenthalts
Sechs bis zwölf Monate bei einer Gastfamilie in einem fremden Land.
Nicht nur die Au-pair-Person hat Pflichten, die erfüllt werden müssen, sondern auch die Gastfamilie.
Der Au-pair-Person stehen zu:
ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung
ein monatliches Taschengeld
zwei Wochen bezahlter Urlaub pro Halbjahr
die Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule (70€ pro Monat für einen tatsächlich durchgeführten Sprachkurs)
Fahrtkosten zum Sprachkurs
1,5 freie Tage in der Woche
Unfall- und Krankenversicherung
Au-pair in der eigenen Familie
Das kommt vielleicht in Frage, wenn Sie selbst für Ihre Kinder eine Kinderbetreuung wünschen und gerne andere Menschen und Kulturen kennen lernen möchten.
Vielleicht haben Sie auch selbst in Ihrer Jugend gute Erfahrungen als Au-pair gemacht und wollen diese nun weitergeben.
Dann können Sie sich bei einer Agentur als Gastfamilie bewerben.
Weitere Informationen:
Au-pair | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)