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Kinderwunschbehandlungen

Wenn der Wunsch nach einem Kind auf "natürlichem" Weg nicht klappt, entscheiden sich Paare und Einzelpersonen für eine Kinderwunschbehandlung.

Oft sind die Ursachen ungeklärt, warum es nicht zu einer Schwangerschaft kommt oder diese nicht gehalten werden kann.

Die Probleme können bei beiden Personen oder nur bei einer liegen.

Das machen die Behandlungen mittels der Reproduktionsmedizin sehr individuell.

Zuerst werden einige Untersuchungen gemacht, um Ursachen möglichst aufzudecken und zu reduzieren.

Manchmal folgen individuell abgestimmte Therapien oder Maßnahmen zur Ernährungsumstellung.

Erst danach wird mit der eigentlichen Kinderwunschbehandlung gestartet.

Viele Krankenkassen machen Zuzahlungen zu den Behandlungen, sowie zu einer gewissen Anzahl an Versuchen.

Unter bestimmten Voraussetzungen bieten einige Krankenkassen weitere Leistungen an.

Oft bestehen große Unterschiede zwischen den Krankenkassen-Leistungen.

Deshalb sollte vor dem Start abgeklärt werden, was inbegriffen ist und wie hoch Zuzahlung und Selbstbeteiligung sind.

Manchmal lohnt sich ein Krankenkassen-Wechsel.

Denn die Kosten für Medikamente und Behandlungen gehen schnell in die Tausende.

Einen genauen Aufschluss gibt der Kostenplan, der vor Beginn ausgehändigt wird.

Dieser muss auch an die Krankenkasse übermittelt werden.

Mit einem Eigenanteil von mindestens 50% der Kosten ist zu rechnen.

Für die Behandlungen können weitere Kosten für freiwillige Leistungen entstehen, die komplett selbst getragen werden müssen.

Die zusätzlichen Kosten dürfen nicht unterschätzt werden, denn sie gehen meist in die Hunderte.

Außerdem fallen sie bei mehreren Behandlungen öfters an.

Womöglich können diese freiwilligen Zusatzleistungen aber eine erfolgreiche Schwangerschaft begünstigen.

Hier heißt es abzuwägen, was einem wichtig ist.

Alle Eigenkosten, die mit einer Kinderwunschbehandlung anfallen, können bei der nächsten Lohnsteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden.

Damit wird zumindest ein kleiner Teil der Eigenkosten zurück erstattet.

Förderung durch das ZBFS

Wichtiger Hinweis: Aktuell Förderstop!!!

Paare, die sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen wollen, können nur noch unter bestimmten Voraussetzungen (bereits genehmigte Anträge) bei den Kosten der Behandlung durch den Freistaat Bayern entlastet werden.

Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden!

Weitere Informationen zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen gibt es beim StMAS und ZBFS.

Zum Antrags-Formular: Kinderwunschbehandlung | ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales

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