Haushaltshilfe und Familienpflege
Familienpflege und Haushaltshilfe
Wenn die gebärende Person während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme hat, hat sie in manchen Fällen Anspruch auf eine Unterstützung im Haushalt.
Voraussetzung dafür ist, dass ein ärztliches Attest der behandelnden ärztlichen Praxis vorliegt.
Das Attest muss bestätigt, dass eine Haushaltshilfe notwendig ist.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn frühzeitig Wehen oder andere Gründe für das Risiko einer Frühschwangerschaft auftreten.
Eine weitere Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann.
Eine Schwangerschaft alleine ist somit kein Grund für eine Haushaltshilfe.
Weitere Gründe für die Gewährung einer Haushaltshilfe/Familienpflege durch die Krankenkassen sind, wenn die erziehende Person
schwer erkrankt ist (langfristig / chronisch / psychisch).
in einer Klinik, einem Krankenhaus oder einer Kur ist.
eine Überlastung aufweist.
eine schwierige, familiäre Situation hat, die überfordernd ist.
sich in einer vorübergehenden Ausnahmesituation befindet, z. B. Trauer wegen Tod einer nahestehenden Person.
Die Kosten für Haushaltshilfe/Familienpflege werden von den Krankenkassen übernommen, wenn das Kind unter 12 Jahren ist (bei manchen Krankenkassen liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren).
Diese Hilfe steht jedoch nur gesetzlich Versicherten zu.
Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie prüfen lassen, ob eine Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.
Falls Sie schon zu Beginn der Schwangerschaft von möglichen Risiken in der Schwangerschaft erfahren, sollten Sie, unabhängig ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen.
Nur so können Sie rechtzeitig Unterstützung durch eine Haushaltshilfe erhalten.
Antrag und Suche
Einige der Krankenkassen stellen den Antrag für eine Haushaltshilfe online zum Download bereit.
Informationen zum Antrag erhalten Sie auch telefonisch.
Manche Versicherungen stellen eine Haushaltshilfe, andere helfen bei der Suche.
Wieder andere übernehmen nur die Kosten und die Suche liegt in der eigenen Verantwortung.
Darüber sollten Sie sich ebenfalls bereits im Voraus informieren.
Ansprechpersonen für die Vermittlung einer Haushaltshilfe finden Sie bei Sozialen Diensten, Nachbarschaftshilfen sowie gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen: Stadt Regensburg - Angebote für Familien - Familienpflegerinnen / Haushaltshilfe oder über den nachfolgenden Kontakt.