Beratung zu Schwangerschaft und Geburt
Jede Person hat einen Rechtsanspruch auf Beratung.
Beratungsthemen können sein:
Sexualaufklärung,
Verhütung,
Familienplanung und
Schwangerschaft.
In der Beratung können zum Beispiel folgende Bereiche besprochen werden:
Fragen zur Vorsorge während der Schwangerschaft und zur Entbindung.
Fragen zum Kindschaftsrecht.
Fragen aus dem arbeitsrechtlichen Bereich (Schutzfristen etc.).
Fragen zu möglichen familienentlastenden Hilfen (Kinderbetreuung).
Fragen zu Einrichtungen für Mutter und Kind.
Fragen zu Ehe, Familie, und Partnerschaft, einschließlich Sexualberatung.
Fragen zur pränatalen Diagnostik.
Fragen zum Kinderwunsch und psychischen Belastungen.
Fragen und Begleitung bei Fehlgeburt.
Vermittlung von finanziellen Hilfen (Stiftungsleistungen, Elterngeld etc.).
Information und Begleitung bei vertraulicher Geburt.
Das Beratungsangebot beinhaltet auch die Schwangerschaftskonfliktberatung. Dabei kann es beispielsweise um die
Klärung von Fragen zum Schwangerschaftsabbruch,
die Ausstellung eines entsprechenden Beratungsnachweises oder
die Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach einer Schwangerschaft gehen.