Mein Kind ist straffällig, was nun?
Jugendkriminalität kann für Eltern eine sehr beschämende Erfahrung sein.
Aufgrund der Sorge um den eigenen Nachwuchs stellt die Jugendkriminalität oft eine große familiäre Belastung dar.
Wenn ein Kind Straftaten begeht, schaltet das zuständige Jugendgericht das Jugendamt als Jugendgerichtshilfe ein.
Die Jugendgerichtshilfe ist ein spezieller Dienst des Jugendamtes, der das Kind unterstützt.
Dem Kind wird geholfen sich weiterzuentwickeln und wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Im Rahmen dieser Aufgabe berät die Jugendgerichtshilfe auch Eltern und andere Personen, die der jugendlichen Person nahestehen.
Die Jugendgerichtshilfe arbeitet mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.
Zum Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe gehört:
Mitwirkung im Verfahren beim Jugendgericht
Beratung des jungen Menschen und dessen Eltern über das Verfahren
Begleitung und Betreuung im Strafverfahren
Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
Information des Gerichts über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie die persönliche Situation des jungen Menschen
Vermitteln und Überwachen von Auflagen und Weisungen, z. B. soziale Hilfsdienste, soziale Trainingskurse usw.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z. B. der Bewährungshilfe, den Schulen, freien Trägern etc.
Positiv ist, dass viele Jugendliche nach einmaliger Straffälligkeit auf der Seite des Gesetzes bleiben.
Nicht jedes Kind wird zum Wiederholungstäter.
Bei Unsicherheit können Sie sich jedoch an die Fachstelle Jugendhilfe im Strafverfahren des Amtes für Jugend und Familie Regensburg wenden.
Zur Webseite: Stadt Regensburg - Zentrale Soziale Dienste - Jugendhilfe in Strafverfahren
Weitere Informationen:
Bayerischer Erziehungsratgeber – Alterstypische Delikte und ihre Konsequenzen: https://www.baer.bayern.de/fragen-probleme/pubertaetsphase/alterstypische-delikte-ihre-konsequenzen-kriminalitaet/