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Mein Kind ist straffällig, was nun?

Jugendkriminalität kann für die Eltern eine sehr beschämende Erfahrung sein.

Aufgrund der Sorge um den eigenen Nachwuchs stellt sie oft eine große familiäre Belastung dar.

Wenn ein Kind Straftaten begeht, schaltet das zuständige Jugendgericht das Jugendamt als Jugendgerichtshilfe ein.

Die Jugendgerichtshilfe ist ein spezieller Dienst des Jugendamtes, der das Kind unterstützt.

Dem Kind wird geholfen sich weiterzuentwickeln und wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Im Rahmen dieser Aufgabe berät die Jugendgerichtshilfe auch die Eltern und andere Personen, die dem Jugendlichen nahestehen.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

Zum Aufgabenbereich der Jugendgerichtshilfe gehört:

  • Mitwirkung im Verfahren beim Jugendrichter

  • Beratung des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und dessen Eltern über das Verfahren

  • Begleitung und Betreuung im Strafverfahren

  • Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen

  • Information des Gerichts über die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte des Verfahrens sowie die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden

  • Vermitteln und Überwachen von Auflagen und Weisungen (z.B. soziale Hilfsdienste, soziale Trainingskurse)

  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z. B. der Bewährungshilfe, den Schulen, freien Trägern

 

Das Positive: Jugendliche bleiben nach einmaliger Straffälligkeit meistens auf der Seite des Gesetzes.

Nicht jedes Kind wird zum Wiederholungstäter.

Sollten Sie sich über die Situation jedoch unsicher sein, können Sie sich an die Fachstelle Jugendhilfe im Strafverfahren des Amtes für Jugend und Familie Regensburg wenden.

Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Stadt Regensburg - Jugend und Familie - Zentrale Soziale Dienste

Sollten Sie für sich oder Ihr Kind weitere Informationen einholen wollen:

Bayerischer Erziehungsratgeber – Alterstypische Delikte und ihre Konsequenzen: https://www.baer.bayern.de/fragen-probleme/pubertaetsphase/alterstypische-delikte-ihre-konsequenzen-kriminalitaet/

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