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Mama/Papa muss ins Krankenhaus

Die Mutter oder der Vater kommt ins Krankenhaus.

Entweder für eine geplante Operation oder unvorhergesehen durch einen Unfall oder eine Erkrankung.

Die Kinder machen sich oftmals viele Sorgen und Gedanken.

Zudem ändert sich auch der Alltag grundlegend, der ihnen eigentlich Struktur geben soll.

Gerade kleine Kinder haben Schwierigkeiten, das Ausmaß der Erkrankung zu erfassen.

Sie sind durch die Trennungssituation sehr belastet.

Das äußert sich zum Beispiel durch extreme Anhänglichkeit, aber auch durch Aggressionen.

Im Idealfall kann ein gesunder Elternteil in dieser Zeit auf die Kinder aufpassen.

Die Kinder brauchen jetzt viel Aufmerksamkeit und Zuwendung.

Auch müssen viele Fragen beantwortet werden.

Wie lange muss Mama oder Papa im Krankenhaus bleiben? Hat er oder sie Schmerzen? Kommt Mama/Papa wieder? Was wird mit Mama/Papa gemacht?

Kinder nehmen ihre Eltern immer als sehr stark und als ihre Beschützer wahr.

Dieses Bild kann beim Besuch des Elternteils im Krankenhaus plötzlich ins Wanken geraten.

Auch damit müssen Kinder sich erst einmal zurecht finden.

In manchen Situationen sind Besuche im Krankenhaus nicht oder nur begrenzt erlaubt.

Unter normalen Umständen sind häufige und regelmäßige Besuche wichtig für die Kinder, um die Situation verarbeiten zu können.

Versuchen Sie, die fehlenden Besuche z. B. über Videoanrufe und viele Gespräche mit Ihrem Kind zu kompensieren.

Um mit der Situation umgehen zu können, muss das Kind nachvollziehen können, warum der Krankenhausaufenthalt wichtig ist.

Sprechen Sie offen mit Ihrem Kind und beantworten Sie nach Möglichkeit all seine Fragen (kindgerecht).

Die Wahrheit ist oftmals nicht so belastend wie die Wirklichkeit, die sich Kinder in ihrer Phantasie zusammenreimen.

Weitere Informationen, z. B. über Unterstützungsmöglichkeiten wie eine Haushaltshilfe, finden Sie im Bayerischen Erziehungsratgeber BAER.

Wenn keine Person in der Zeit auf das Kind aufpassen kann, in der der Elternteil im Krankenhaus ist, gibt es auch die Möglichkeit, das Kind in eine Kurzzeitpflege zu geben.

Das Amt für Jugend und Familie kann bei Bedarf Unterstützung bei der Versorgung des Kindes in dieser Zeit leisten.

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