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Probleme in der Ausbildung

Eine große Hürde zum Erwachsenwerden stellt der Übergang von der Schule ins Berufsleben dar.

Mit dem Einstieg in die Ausbildung kommen neue Herausforderungen auf junge Menschen zu.

Selbstverständlich müssen auch diese Erfahrungen gemacht werden.

Dennoch sollten Eltern ihre Kinder aufmerksam durch die Ausbildung begleiten.

Leider kommt es in der Ausbildung immer wieder zu Schwierigkeiten.

Etwa jeder fünfte junge Mensch bricht die Ausbildung ab.

Deshalb sind Problemlösungsstrategien wichtig sowie die sorgfältige Planung der nächsten Schritte.

Anzeichen für Probleme mit der Ausbildungsstelle

Meist ist anhand des Stimmungsbildes der auszubildenden Person zu erkennen, dass es Probleme in der Ausbildung gibt.

Solche Anzeichen können zum Beispiel sein:

  • Niedergeschlagenheit

  • Aggression

  • sinkende Motivation

  • Gereiztheit bzgl. der Ausbildungsstelle oder Berufsschule

  • Partys veranstalten oder besuchen steht im Vordergrund

  • häufige Fehltage/Krankmeldungen in der Arbeit

  • Schlafstörungen

  • Kopf- oder andere Schmerzen

  • Angst- oder Panik-Attaken

Bei spätestens einem dieser Anzeichen sollten Eltern das Gespräch mit ihrem Kind suchen.

In dem Gespräch sollte herausgefunden werden, was die Hintergründe und Auslöser für Verhaltensänderungen sind.

Aber auch wenn keine Anzeichen vorhanden sind, sollte regelmäßig über die Ausbildung gesprochen werden.

Denn gegebenenfalls versteckt das Kind solche Anzeichen aus Scham oder Angst.

Als Orientierung für ein Gespräch könnte dienen: Was beschäftigt das Kind im Moment? Wo braucht es Unterstützung? Gefällt dem Kind die Ausbildung?

Wenig hilfreich ist es, jungen Menschen Vorwürfe zu machen oder sie zu bestrafen.

Sinnvoller sind stattdessen motivierende Worte und Unterstützung.

Ein gesundes Interesse der Eltern an der Ausbildung wird es dem jungen Menschen leichter machen sich zu öffnen und Probleme anzusprechen.

Jugendliche bewerten Konflikte oft viel schwerer als die Ausbildenden und meist gibt es eine Lösung.

Die Kündigung der Ausbildungsstelle sollte wirklich nur als letzter Ausweg oder bei schweren Verstößen in Betracht kommen.

Häufige Gründe für Probleme in der Ausbildung oder einen Ausbildungsabbruch

Es ist sehr wichtig, dass Auszubildenden selbst klar wird, wo die Ursachen für die eigene Unzufriedenheit liegen.

Die Gründe sind oft sehr unterschiedlich, z. B. Konflikte mit der Ausbildungsstelle oder einzelnen Personen, schlechte Vermittlung der Ausbildungshinhalte oder ausbildungsfremde Tätigkeiten.

Manchmal stecken auch Konflikte mit anderen Azubis dahinter, schwere körperliche Arbeit sowie Über- oder Unterforderung.

Neben den betrieblichen Gründen können auch persönliche Schwierigkeiten auftreten, wie etwa

  • gesundheitliche Schwierigkeiten,

  • eine Schwangerschaft,

  • Beziehungsprobleme,

  • Verlust der Kontakte zu den bisherigen Freunden auf Grund der Arbeitszeiten,

  • schlechte Arbeitsmarktaussichten,

  • Lernschwierigkeiten,

  • fehlerhafte Einschätzung des Aufgabenbereichs und der Arbeitsbedingungen.

In vielen Fällen sind mehrere Faktoren gleichzeitig für Probleme verantwortlich.

Das ist bei Problemen zu tun

Zuerst muss sich der junge Mensch darüber im klaren sein, was der Grund oder was die Gründe für die eigenen Ausbildungsprobleme sind.

Die Arbeitsstelle oder ausbildende Person sollte möglichst frühzeitig kontaktiert werden.

Eine ruhige und sachliche Aussprache ist dabei wichtig.

In jedem Betrieb gibt es eine zuständige Person für Azubis, die sich um die fachliche und persönliche Anleitung kümmert.

Die Beziehung zur ausbildenden Person ist jedoch leider oftmals nicht sehr gut.

Wenn ein klärendes Gespräch deshalb nicht möglich ist, sollte zusätzliche Hilfe von anderen Personen im Betrieb oder von außen in Anspruch genommen werden.

Beispielsweise unterstützt die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer bei Konfliktgesprächen und bei der Schlichtung von Streitigkeiten.

Wenn sich der junge Mensch unzureichend ausgebildet oder ungerechtfertigt für ausbildungsfremde Arbeiten eingesetzt fühlt, sind ebenfalls Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer die richtigen Ansprechpartner.

Dort gibt es ein umfassendes Beratungsangebot und es lohnt sich, sich über die vielfältigen Möglichkeiten zu informieren.

Auch in der Berufsschule wird Hilfe sowohl bei schulischen als auch bei außerschulischen Herausforderungen angeboten.

In vielen Berufsschulen gibt es spezielle Beratungspersonen und sozialpädagogische Fachkräfte.

Diese kennen die fachlichen und sozialen Anforderungen und können dementsprechend Unterstützung anbieten.

Der Abbruch steht fest - diese Schritte sind zu beachten

1. Überprüfung, ob es sich um ein unlösbares Problem handelt

  • Nach reiflicher Überlegung ist klar, dass ein Ausbildungsabbruch nicht zu stoppen ist.

  • Diese Erkenntnis fällt in der Regel allen Beteiligten schwer.

  • Für junge Menschen ist es besonders wichtig, die Eltern auf der eigenen Seite zu wissen.

  • Eltern sollten also die nötige Ruhe bewahren und unterstützen, wo es möglich und gewollt ist.

  • Die neue Lage erfordert neue Entscheidungen.

2. Berufliche Alternativen klären

  • Ist die Auflösung des Ausbildungsvertrages unausweichlich, sollte zuvor genau überlegt werden, wie es anschließend weiter geht.

  • Der junge Mensch sollte wissen, was nun beruflich folgt: gleicher Beruf, aber anderer Betrieb? Oder ein ganz anderer Beruf? Eine schulische Ausbildung?

  • Es empfiehlt sich vorab ein Praktikum im neuen Wunschbetrieb zu machen.

  • Möchte sich der junge Mensch allerdings komplett neu orientieren, sollten rechtzeitig Informationen bei der Berufsberatung eingeholt und neue Bewerbungen geschrieben werden.

3. Rechtlichen Rahmen für die Vertragsauflösung klären

  • Es gibt in jedem Vertrag Richtlinien für die Beendigung - auch im Ausbildungsvertrag.

  • Im Berufsbildungsgesetz (BIGG) steht: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

  • Das bedeutet, dass kein Grund für die Beendigung der begonnen Ausbildung genannt werden muss. Das gilt für beide Seiten: Ausbildungsstelle und die auszubildende Person.

  • Ist die Probezeit bereits um, gilt laut BIGG folgendes: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur dann fristlos gekündigt werden, wenn gewichtige Gründe vorliegen."

  • Andernfalls ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten, es sei denn alle Beteiligten sind mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden.

4. Arbeitslosmeldung - Krankenkasse und Familienkasse informieren

  • Auch wenn noch kein Anspruch auf Geldleistungen erworben wurde, sollte stets eine Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

  • Dies ist wichtig für die spätere Rentenberechnung!

  • Ebenso muss die Krankenkasse informiert werden.

  • Denn mit Ausbildungsbeginn ist der junge Mensch selbst versichert.

  • Wenn das Kind keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat, hat es nämlich keinen Krankenversicherungsschutz.

  • Gegebenenfalls kann sich der junge Mensch wieder als Familienmitglied versichern lassen.

  • Ist der junge Mensch älter als 18 Jahre, ändert sich auch die Anspruchslage für das Kindergeld.

  • Eine Beratung durch die Familienkasse ist diesbezüglich sinnvoll!

Weitere Informationen:

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