App Logo

Probleme in der Ausbildung

Eine große Hürde zum Erwachsenwerden stellt der Übergang von der Schule ins Berufsleben dar.

Mit dem Einstieg in die Ausbildung kommen neue Herausforderungen auf den jungen Menschen zu.

Selbstverständlich muss der junge Mensch auch diese Erfahrungen machen.

Dennoch sollten Sie als Eltern Ihr Kind aufmerksam durch die Ausbildung begleiten.

Leider kommt es in der Ausbildung immer wieder zu Schwierigkeiten.

Etwa jeder fünfte Jugendliche bricht die Ausbildung ab.

Hier sind Problemlösungsstrategien wichtig und dass die nächsten Schritte sorgfältig geplant werden.

Woran erkennen Sie, dass mit der Ausbildung Ihres Kindes etwas nicht in Ordnung ist?

Oft können Sie anhand des Stimmungsbildes Ihres Kindes erkennen, dass es Probleme in der Ausbildung gibt.

Anzeichen können zum Beispiel sein:

  • Niedergeschlagenheit

  • Aggression

  • sinkende Motivation

  • Gereiztheit bzgl. der Ausbildungsstelle oder Berufsschule

  • Party machen oder Partys besuchen steht im Vordergrund

  • sich häufende Fehltage/Krankmeldungen in der Arbeit

Dann sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Kind suchen.

Finden Sie heraus, was die Hintergründe, die Auslöser für diese Verhaltensänderungen sind: Was beschäftigt ihr Kind? Wo können Sie es unterstützen?

Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe.

Drohen Sie nicht Bestrafungen.

Ihr Kind braucht von Ihnen motivierende Worte und Unterstützung.

Wenn Sie ein gesundes Interesse an der Ausbildung des Kindes zeigen, wird sich Ihr Kind öffnen und Ihnen alles mitteilen.

Junge Menschen bewerten Konflikte oft viel schwerer als die Ausbildenden.

Eine Kündigung der Ausbildungsstelle sollte wirklich nur als letzter Ausweg oder bei schweren Verstößen in Betracht kommen.

Was sind häufige Gründe für Probleme in der Ausbildung oder bei einem Ausbildungsabbruch?

Es ist sehr wichtig, dass sich Ihr Kind selber klar wird, wo die Ursachen für seine Unzufriedenheit liegen.

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, z. B. Konflikte mit dem Ausbilder, schlechte Vermittlung der Ausbildungshinhalte, ausbildungsfremde Arbeiten.

Manchmal stecken auch Konflikte mit anderen Azubis dahinter, oder schwere körperliche Arbeit ebenso wie mögliche Über- oder Unterforderung.

Neben diesen betrieblichen Gründen können auch persönliche Schwierigkeiten auftreten, wie etwa

  • gesundheitliche Schwierigkeiten,

  • eine Schwangerschaft,

  • Beziehungsprobleme,

  • Verlust der Kontakte zu den bisherigen Freunden auf Grund der Arbeitszeiten,

  • schlechte Arbeitsmarktaussichten,

  • fehlerhafte Einschätzung des Aufgabenbereichs und der Arbeitsbedingungen.

In den meisten Fällen ist nicht nur ein Faktor für die Probleme verantwortlich.

Weitaus häufiger treffen mehrere Faktoren aufeinander.

Was sollten Jugendliche bei Ausbildungsproblemen tun?

Zuerst muss sich Ihr Kind darüber im klaren sein, was der Grund oder was die Gründe für seine Ausbildungsprobleme sind.

Es sollte im Ernstfall die ausbildende Person frühzeitig kontaktieren.

Hier ist eine ruhige und sachliche Aussprache wichtig.

Es gibt auch in jeden Betrieb eine zuständige Person für Azubis, die sich um die fachliche und persönliche Anleitung kümmert.

In manchen Fällen ist die Beziehung zur ausbildenden Person leider nicht sehr gut.

Wenn ein klärendes Gespräch nicht möglich ist, dann sollte man sich zusätzlich Hilfe von außen holen.

Beispielsweise unterstützt die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer bei Konfliktgesprächen und bei der Schlichtung von Streitigkeiten.

Wenn sich Ihr Kind unzureichend ausgebildet oder ungerechtfertigt für ausbildungsfremde Arbeiten eingesetzt fühlt, kann es sich ebenfalls mit der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Verbindung setzen.

Dort gibt es ein umfassendes Beratungsangebot. Es lohnt sich, sich über die vielfältigen Möglichkeiten zu informieren.

Auch in der Berufsschule wird Hilfe sowohl bei schulischen als auch bei außerschulischen Herausforderungen angeboten.

In vielen Berufsschulen gibt es spezielle Beratungspersonen und SozialpädagogInnen.

Sie kennen die fachlichen und sozialen Anforderungen und können dementsprechend Unterstützungsangebote geben.

Der Abbruch steht fest - welche Schritte sollte Ihr Kind beachten?

Überprüfen, ob es sich um ein unlösbares Problem handelt

Nach reiflicher Überlegung ist nun klar, dass ein Ausbildungsabbruch leider nicht mehr zu stoppen ist.

Diese Erkenntnis fällt in der Regel allen Beteiligten schwer.

Es ist für Ihr Kind besonders wichtig, dass es die Eltern auf seiner Seite weiß.

Bewahren Sie die nötige Ruhe.

Unterstützen Sie ihr Kind, wo auch immer es Ihnen möglich und gewollt ist.

Die neue Lage erfordert neue Entscheidungen.

Berufliche Alternativen klären

Wenn die Auflösung des Ausbildungsvertrages unausweichlich ist, dann sollte Ihr Kind allerdings noch davor genau überlegen, was es anschließend tun möchte.

Der junge Mensch sollte wissen, wie es beruflich weitergehen soll. Möchte es den Beruf weiterhin erlernen, allerdings in einem anderen Betrieb?

Dann empfiehlt sich ein Praktikum im neuen Wunschbetrieb.

Möchte sich Ihr Kind allerdings komplett neu orientieren, so sollte es sich zum Beispiel rechtzeitig bei der Berufsberatung Informieren und anfangen sich neu zu bewerben.

Rechtlichen Rahmen für die Vertragsauflösung klären

Es gibt in jedem Vertrag Richtlinien für die Beendigung - also auch im Ausbildungsvertrag.

Das Berufsbildungsgesetz (BIGG) sagt: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

Das bedeutet, dass man keinen Grund für die Beendigung der begonnen Ausbildung nennen muss. Das gilt für beide Seiten: für Ihr Kind und für den Ausbildungsbetrieb.

Aber was ist, wenn die Probezeit beendet ist?

Das BIGG sagt, dass nach Ablauf der Probezeit das Berufsausbildungsverhältnis nur dann fristlos gekündigt werden kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen.

Weiterhin ist natürlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten, es sei denn alle sind mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden.

Arbeitslosmeldung - Krankenkasse und Familienkasse informieren

Auch wenn noch kein Anspruch auf Geldleistungen erworben wurde, so sollte sich Ihr Kind stets bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

Dies ist wichtig für die spätere Rentenberechnung!

Ebenso muss die Krankenkasse informiert werden.

Mit Beginn der Ausbildung hat sich Ihr Kind selbst versichert.

Wenn es nun keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat, dann hat es keinen Krankenversicherungsschutz mehr und kann gegebenenfalls wieder als Familienmitglied versichert werden.

Wenn Ihr Kind älter ist als 18, ändert sich hier auch die Anspruchslage für das Kindergeld.

Lassen Sie sich hierfür über ihre Möglichkeiten bei der Familienkasse informieren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mein Kind will die Ausbildung abbrechen – was tun? - Das ist BOBY! (bayern.de)

Stress bei Kindern: So können Eltern helfen | BOBY - Das ist BOBY! (bayern.de)

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.